Revisionsprozess um Doppelmörder Andreas Darsow: Gericht fällt folgenreiche Entscheidung

Darmstadt - Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) hat einen verurteilten Doppelmörder in einem Zivilverfahren zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt und mögliche neue Beweise zu der Gewalttat nicht zugelassen.

Andreas Darsows Anwalt Sina Moslehi (M.) und Darsows Ehefrau Anja Darsow (r.) versuchen bereits seit mehr als zehn Jahren die Unschuld des verurteilten Doppelmörders zu beweisen.
Andreas Darsows Anwalt Sina Moslehi (M.) und Darsows Ehefrau Anja Darsow (r.) versuchen bereits seit mehr als zehn Jahren die Unschuld des verurteilten Doppelmörders zu beweisen.  © Andreas Arnold/dpa

Das OLG bestätigte am Mittwoch in Darmstadt damit das Urteil der ersten Instanz zur Zahlung von knapp 70.000 Euro an das Land Hessen in allen Punkten und ließ eine Revision nicht zu. Bei der Summe geht es um erbrachte Leistungen für eine bei dem Verbrechen überlebende Tochter.

Der Anwalt von Andreas Darsow aus dem südhessischen Babenhausen, Sina Moslehi, kündigte nach der Verhandlung wegen der Nichtzulassung der Revision eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof an.

Die Familie und die Anwälte des 2011 in einem Strafprozess verurteilten Darsow erhofften sich mit möglichen neuen Beweisen Ansatzpunkte für eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens.

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Seit mehr als zehn Jahren kämpft die Ehefrau zusammen mit dem heute 54-jährigen Verurteilten, der seine Unschuld beteuert, um eine solche Wiederaufnahme. Hierfür gelten aber strenge Regeln.

In seinem Urteil 2011 sah es das Landgericht Darmstadt als erwiesen an, dass der Deutsche im April 2009 seinem Nachbarn nach einem jahrelangen Streit über Lärmbelästigung auflauerte und ihn erschoss. Anschließend ging er dem Urteil zufolge in das Haus und schoss der schlafenden Ehefrau zwei Kugeln in den Kopf. Auch auf die behinderte Tochter schoss er, sie überlebte schwer verletzt.

Titelfoto: Andreas Arnold/dpa

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