Sexuelle Belästigung im Freibad Gelnhausen: Zwei Männer (18, 28) angeklagt

Von Christine Schultz

Gelnhausen - Nach der mutmaßlichen sexuellen Belästigung mehrerer Mädchen in einem Freibad in Gelnhausen (Main-Kinzig-Kreis) hat die Staatsanwaltschaft gegen zwei Männer Anklage erhoben.

Die Vorfälle sollen sich im vergangenen Juni im Freibad Gelnhausen ereignet haben.  © Boris Rössler/dpa

Bei den Beschuldigten handele es sich um einen 18-Jährigen sowie um einen 28-jährigen Mann, teilte ein Sprecher der Behörde auf Anfrage mit.

Bereits am 14. November vergangenen Jahres sei die Anklage vor dem Jugendrichter des Amtsgerichts Gelnhausen erhoben worden.

Der Jugendrichter ist deshalb zuständig, weil der 18-Jährige strafrechtlich noch als Heranwachsender gilt. Die beiden angeklagten Männer haben die syrische Staatsbürgerschaft.

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Der 18-jährige Beschuldigte soll am 22. Juni vergangenen Jahres einem 13-jährigen Mädchen in dem Schwimmbad an das Gesäß sowie einer 14-Jährigen an die Brust und das Gesäß gefasst haben.

Eine weitere 15-jährige Zeugin habe er im Wasserbecken am Bein gegen ihren ausdrücklichen Willen festgehalten und von hinten am Bikinioberteil gezogen, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Dem 28-Jährigen wird sexuelle Belästigung in einem Fall vorgeworfen. Auch er soll einer 14-jährigen Zeugin an das Gesäß gefasst haben.

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Ermittlungen gegen drei weitere Männer eingestellt

Die Ermittlungen gegen drei weitere Männer wurden eingestellt, da die Zeuginnen die Verdächtigen nicht eindeutig identifizieren konnten.  © Boris Rössler/dpa

Die Einstellung der Ermittlungen gegen die drei weiteren Männer begründete die Staatsanwaltschaft damit, dass ihnen ein strafrechtlich relevantes Verhalten nicht mehr mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachzuweisen sei - was eine zwingende Voraussetzung für eine Anklageerhebung wäre.

Im Rahmen der umfangreichen Ermittlungen waren auch Wohnungen durchsucht und den Zeuginnen Bilder vorgelegt worden, anhand derer sie die Verdächtigen identifizieren sollten.

Die drei Männer, gegen die die Ermittlungen eingestellt wurden, hätten die Mädchen dabei nicht als Täter identifizieren können. Somit hätten sich keine belastbaren Hinweise auf eine Tatbeteiligung der Männer ergeben.

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Wann es zur Hauptverhandlung kommt, stehe bisher noch nicht fest, hieß es.

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