Eilantrag abgeschmettert! Meta darf Nutzerdaten für KI verwenden

Von Helge Toben

Köln - Verbraucherschützer haben im Kampf gegen Facebook-Konzern Meta vor dem Kölner Oberlandesgericht eine Schlappe kassiert.

Vor dem Kölner Gericht bekam der US-Konzern Recht zugesprochen - Verbraucherschützer gucken in die Röhre.
Vor dem Kölner Gericht bekam der US-Konzern Recht zugesprochen - Verbraucherschützer gucken in die Röhre.  © Sebastian Kahnert/dpa

Nachdem die Entscheidung auf Freitag vertagt worden war, ist nun klar: Meta darf Nutzerbeiträge aus Facebook und Instagram für das Training seiner KI-Software Meta AI verwenden.

Bereits am kommenden Dienstag wolle der US-Konzern damit starten, heißt es. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Sie begründete ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung unter anderem mit einem Verstoß gegen europäisches Datenschutzrecht.

Meta will ab dem 27. Mai in seinen Diensten Facebook und Instagram öffentliche Beiträge erwachsener Nutzerinnen und Nutzer für KI-Trainingszwecke verwenden.

Dafür hat der Mega-Konzern eine simple Erklärung in petto. "Wir tun dies aufgrund eines berechtigten Interesses, um KI bei Meta zu entwickeln und weiter zu verbessern."

Damit Meta sämtliche Nutzerdaten nicht nutzen kann, haben Nutzer weiter die Chance, dem Ganzen in den Einstellungen aktiv zu widersprechen.

Titelfoto: Sebastian Kahnert/dpa

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