Tödliche Glukose-Verwechslung: Droht Apothekerin (52) bald lange Haft?

Köln - Eine in Köln wegen fahrlässiger Tötung verurteilte Apothekerin (52) könnte schon bald eine noch drastische und empfindlichere Strafe erhalten als ursprünglich ausgesprochen.

Die 52-Jährige (M.) wurde in erster Instanz zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Gerät das Urteil nun ins Wanken?
Die 52-Jährige (M.) wurde in erster Instanz zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Gerät das Urteil nun ins Wanken?  © Thomas Banneyer/dpa

Der Anlass für diese Annahme ist die Reaktion der Staatsanwaltschaft, die das verhängte Urteil von zwei Jahren Haft auf Bewährung angefochten hatte.

Das bedeutet dementsprechend: Der Prozess könnte vor dem Bundesgerichtshof (BGH) neu aufgerollt und somit verhandelt werden.

Käme es tatsächlich zu einer dortigen Verhandlung, könnte die Apothekerin eine mehrjährige Haftstrafe erhalten. Darüber berichtet der Kölner "Express".

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Der Frau passierte 2019 eine tödliche Verwechslung im Rahmen der Behandlung einer Schwangeren (†28). Sie hielt Reste des Betäubungsmittels Lidocainhydrochlorid für Glukose und behandelte die schwangere Frau schließlich mit dem Mittel.

Diese brach daraufhin zusammen und verstarb wenig später. Auch für ihr Ungeborenes kam jede Hilfe zu spät.

Angehörige der Verstorbenen hatten in Vergangenheit 75.000 Euro Schadenersatz erhalten

Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, soll die Apothekerin dem Ärzte-Team verschwiegen haben, dass die Frau mutmaßlich vergiftet worden sein könnte. Die Verteidigung der Frau aus Longerich forderte im ersten Anlauf einen Freispruch und denkt ebenfalls daran, nach dem ersten Urteil in Revision zu gehen.

Die Angehörigen der Verstorbenen hatten in der Vergangenheit bereits 75.000 Euro Schadenersatz vom Betreiber der betroffenen Heilig-Geist-Apotheke erhalten.

Titelfoto: Thomas Banneyer/dpa

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