Justiz-Wende: Prozess wegen Tierquälerei auf Schlachthof eingestellt

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Von Bernhard Krebs

Köln - Ein Prozess gegen vier ehemalige Mitarbeiter eines Schlachthofs in Hürth wegen Tierquälerei ist vorläufig eingestellt worden.

Sollten die Angeklagten den Auflagen nicht nachkommen, wird der Prozess am Kölner Amtsgericht wieder aufgenommen. (Symbolfoto)
Sollten die Angeklagten den Auflagen nicht nachkommen, wird der Prozess am Kölner Amtsgericht wieder aufgenommen. (Symbolfoto)  © Thomas Banneyer/dpa

Die Angeklagten hätten nun sechs Monate Zeit, jeweils eine Geldauflage in einem mittleren vierstelligen Bereich an Tierschutzorganisationen zu zahlen, teilte das Amtsgericht Köln mit.

Sollten sie das nicht tun, wird der Prozess wieder aufgenommen.

Laut Anklage sollen die Männer im Alter zwischen 24 und 52 Jahren bei Schlachtungen mehrfach Rinder, Schafe und Ziegen unsachgemäß betäubt und ihnen so unnötig Schmerzen und Leid zugefügt haben.

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So hätten Tiere minutenlange Schmerzen erlitten und sich noch bewegt, nachdem ihnen die Kehlen durchgeschnitten worden seien. Auch wenn die Angeklagten eine mangelhafte Betäubung bemerkt hätten, hätten sie keine Anpassungen vorgenommen.

"Sie standen dem Empfinden der Tiere gefühllos gegenüber", hatte die Staatsanwältin beim Verlesen der Anklage gesagt.

Tierschützer deckten Missstände auf

Der Schlachtbetrieb war nach der Veröffentlichung der heimlichen Qual-Aufnahmen geschlossen worden. (Symbolfoto)
Der Schlachtbetrieb war nach der Veröffentlichung der heimlichen Qual-Aufnahmen geschlossen worden. (Symbolfoto)  © Oliver Berg/dpa

Mitunter hätten Tiere auch der Schlachtung von Artgenossen zuschauen müssen, was sie verängstigt und bei ihnen Stress erzeugt habe.

Aufgedeckt worden waren die Missstände in dem Schlachtbetrieb von Mitgliedern einer Tierschutzorganisation. Sie hatten die Schlachtungen heimlich gefilmt.

Nach Veröffentlichung der Aufnahmen hatte das Veterinäramt des Rhein-Erft-Kreises den Betrieb schließlich geschlossen.

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Die Verteidiger der vier Angeklagten hatten sich dagegen gewandt, diese Aufnahmen als Beweismittel zuzulassen, da sie auf unrechtmäßigem Weg erlangt worden seien.

Auch wer sich für den Tierschutz einsetze, stehe nicht über dem Gesetz.

Titelfoto: Oliver Berg/dpa

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