Schülerin (†10) und Betreuer (†25) an roter Ampel totgefahren: Eltern akzeptieren Entschuldigung des Todrasers nicht

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Von Bernhard Krebs

Köln - Ein Jahr nach dem tödlichen Unfall an einer roten Ampel hat der Verursacher (21) am Freitag sein Urteil bekommen.

Der 21-Jährige fuhr mit fast 60 km/h über die rote Ampel und erfasste kurz darauf die Schülergruppe.
Der 21-Jährige fuhr mit fast 60 km/h über die rote Ampel und erfasste kurz darauf die Schülergruppe.  © Patrick Schüller

Das Landgericht Köln hat ihn wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung zu vier Jahren und sechs Monaten Haft nach Jugendstrafrecht verurteilt.

Der 21-Jährige war im Juni des Vorjahres mit 57 km/h in eine Gruppe von Viertklässlern gefahren, tötete dabei eine Schülerin und einen Betreuer (25).

Nach sieben Verhandlungstagen - inklusive eines Ortstermins an der Unfallstelle - zeigten sich die Richter davon überzeugt, dass der Angeklagte bewusst über Rot gefahren sei.

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Zum einen habe er selbst erklärt, er habe beim Queren der Kreuzung nach links geschaut. "Nach links gucken, das macht aber nur Sinn, wenn man bei Rot über die Ampel gefahren ist und mit Kreuzungsverkehr rechnete", sagte der Vorsitzende Richter. 

Zum anderen zeigte sich das Gericht auch davon überzeugt, dass der Angeklagte die Schülergruppe gesehen haben muss.

Er habe aber wohl "auf einen guten Ausgang gehofft". Als er dann nach dem Queren der Ampel die Schülergruppe auf der Straße wahrgenommen habe, habe er noch versucht zu bremsen. "Er bremst in dem Moment, wo er bemerkt: Das geht nicht mehr gut", sagte der Vorsitzende. 

Der silberne BMW des Rasers wurde bei dem Unfall schwer beschädigt.
Der silberne BMW des Rasers wurde bei dem Unfall schwer beschädigt.  © Patrick Schüller

Eltern lehnen Entschuldigung des Angeklagten ab

Sowohl eine Zehnjährige als auch ein 25-jähriger Betreuer der Gruppe starb an den schweren Verletzungen.
Sowohl eine Zehnjährige als auch ein 25-jähriger Betreuer der Gruppe starb an den schweren Verletzungen.  © Patrick Schüller

Der 21-Jährige hatte die Anklagevorwürfe am ersten Verhandlungstag im Mai zwar eingeräumt, aber bis zuletzt gesagt, die Ampel habe Gelb gezeigt. 

Die Eltern des tödlich verunglückten 25-Jährigen sowie die Eltern und ein Bruder der Zehnjährigen waren Nebenkläger in dem Prozess. Kurz vor Auftakt der Verhandlung hatte der Vater des 25-Jährigen in einer Fernsehtalkshow berichtet, dass die Organe seines Sohns gespendet worden seien. Sein Herz schlage heute in einem anderen Menschen weiter. 

Auch die Eltern der Zehnjährigen hatten die Organe ihrer Tochter zur Spende freigegeben, wie die Mutter des Mädchens auf dpa-Nachfrage beim Prozessauftakt bestätigt hatte. Eine Entschuldigung des Angeklagten hatten die Nebenkläger als zu spät abgelehnt. 

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Neben der Haftstrafe verhängte das Gericht noch eine Führerscheinsperre von zwei Jahren und elf Monaten gegen den Todraser. Den Eltern und Geschwistern der beiden Getöteten sprach das Gericht Schmerzensgeld in einer Gesamthöhe von 190.000 Euro zu. 

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Revision zum Bundesgerichtshof ist möglich.

Titelfoto: Patrick Schüller

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