Richter glaubt nicht an Amok-Aktion: Mann soll nach Flughafen-Irrfahrt in Psychiatrie

Köln - Bei einer Irrfahrt in einem Parkhaus am Flughafen Köln/Bonn hat ein Mann (58) im Frühjahr mehrere Menschen verletzt - nun soll er dauerhaft in eine Psychiatrie.

Der Angeklagte (58) hat bei seiner Irrfahrt im März auf einem Parkdeck am Flughafen Köln/Bonn mehrere Menschen verletzt.
Der Angeklagte (58) hat bei seiner Irrfahrt im März auf einem Parkdeck am Flughafen Köln/Bonn mehrere Menschen verletzt.  © Vincent Kempf/dpa

Das ordnete das Kölner Landgericht am heutigen Mittwoch an. Zuvor muss der 58-Jährige aber an einer zweijährigen Drogentherapie teilnehmen. Bei Erfolg könne dies auch zur Aufhebung der dauerhaften Unterbringung führen, so das Urteil des Gerichts.

Der 58-Jährige hatte im März einen Mietwagen, der zur Reinigung offen auf einem Parkdeck stand, gestohlen und war damit durch das Parkhaus gerast.

Dabei hatte er mehrere geparkte Fahrzeuge gerammt, in denen auch Personen saßen. Zudem war er laut Urteil auch absichtlich auf Passanten zugefahren.

Billigung einer Vergewaltigung? Kult-Autohändler muss vor Gericht
Gerichtsprozesse Köln Billigung einer Vergewaltigung? Kult-Autohändler muss vor Gericht

Nach Auffassung des Gerichts beging der Mann die Tat im schuldunfähigen Zustand. Aufgrund seines Drogenkonsums habe er eine akute Psychose mit Wahnvorstellungen gehabt.

"Wir glauben nicht, dass das eine Amokfahrt war, bei der Sie viele Leute verletzen wollten", sagte der Richter in der Urteilsbegründung. "Es war vielmehr eine Irrfahrt aufgrund Ihres psychotischen Erlebens." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Titelfoto: Vincent Kempf/dpa

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Köln: