"Schnelles Geld": Azubine (21) fälschte reihenweise Impfausweise! Diese Strafe blüht ihr nun

Köln - Sie soll Impfausweise gefälscht und damit gutes Geschäft gemacht haben – nun ist eine ehemalige Auszubildende einer Kölner Arztpraxis unter anderem wegen Urkundenfälschung und Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz schuldig gesprochen worden.

Die damals 19-Jährige hatte während ihrer Ausbildung zur Arzthelferin insgesamt 40 Impfausweise durch Einkleben von Chargen-Etiketten und Abstempeln der Ausweise gefälscht.
Die damals 19-Jährige hatte während ihrer Ausbildung zur Arzthelferin insgesamt 40 Impfausweise durch Einkleben von Chargen-Etiketten und Abstempeln der Ausweise gefälscht.  © Stefan Puchner/dpa

Die heute 21-Jährige wurde unter die Aufsicht eines Bewährungshelfers gestellt und muss als Bewährungsauflage 100 Stunden soziale Arbeit ableisten.

Eine Strafe behielt sich die Jugendabteilung des Amtsgerichts für den Fall vor, dass sie gegen diese Auflagen verstoßen sollte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Wegen einer Reifeverzögerung der im Tatzeitraum 19-Jährigen wurde Jugendstrafrecht angewendet.

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Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass die Frau bei ihrer Ausbildung zur Arzthelferin im November und Dezember 2021 insgesamt 40 Impfausweise durch Einkleben von Chargen-Etiketten und Abstempeln der Ausweise gefälscht hatte.

Den nötigen Praxisstempel hatte sie auf ihrer Arbeitsstelle gestohlen - dafür wurde sie auch wegen Diebstahls verurteilt.

21-Jähriger ging es "nur ums schnelle Geld"

Der Staatsanwalt betonte am Mittwoch vor Gericht, dass es der Angeklagten (21) "nur ums schnelle Geld" gegangen sei.
Der Staatsanwalt betonte am Mittwoch vor Gericht, dass es der Angeklagten (21) "nur ums schnelle Geld" gegangen sei.  © Oliver Berg/dpa

Die Unterschriften erschlich sie sich eigenen Angaben zufolge von der Ärztin – diese wusste demnach nicht, dass sie auf falschen Impfausweisen unterschrieb. Für einen gefälschten Impfausweis nahm die Frau eigenen Angaben zufolge 100 Euro, insgesamt kam sie so zu 6450 Euro.

Sie flog auf, als sich eine misstrauische Heimleiterin an die Praxis wandte: Ein Mitarbeiter hatte beharrlich Corona-Impfungen verweigert, dann aber plötzlich einen Impfausweis vorgelegt.

Der Staatsanwalt betonte in seinem Schlussvortrag, dass es der 21-Jährigen "nur ums schnelle Geld" gegangen sei. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie habe sie sich rücksichtslos verhalten und vor allem "die Schwachen, Alten und Kranken in unserer Gesellschaft" durch die falschen Impfausweise gefährdet.

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Für die Richterin hatte die Angeklagte vor dem Hintergrund der damals geltenden Infektionsschutz-Bestimmungen einen "unglaublichen Vertrauensbruch" begangen. Auch die Arztpraxis sei durch sie "in Verruf geraten".

Titelfoto: Stefan Puchner/dpa

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