Skurril! Mann sitzt wegen Traubenzucker-Aktion im Knast

Köln - Mit einem verdächtigen Pulver löste er 2018 einen Großeinsatz aus – nun muss ein Mann (53) einen Teil der Kosten dafür tragen. Skurril: Bei der Substanz handelte es sich um harmlosen Traubenzucker!

Der Verurteilte hatte mit Traubenzucker im Kölner Justizzentrum für einen Großeinsatz gesorgt. (Archivfoto)
Der Verurteilte hatte mit Traubenzucker im Kölner Justizzentrum für einen Großeinsatz gesorgt. (Archivfoto)  © Thomas Banneyer/dpa

Am heutigen Dienstag verurteilte das Kölner Amtsgericht den 53-Jährigen in einem Zivilstreit zur Zahlung von rund 1200 Euro Schadenersatz an das Land NRW, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Der Mann war bereits im Dezember 2020 für den Vorfall vor einer Strafkammer des Landgerichts unter anderem wegen Vortäuschens einer Straftat zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Haft trat er erst deutlich nach dem Urteil an, er sitzt derzeit noch im Gefängnis.

Der 53-Jährige hatte 2018 das zunächst unbekannte Pulver mit ins Kölner Justizzentrum gebracht. Als er von Justizwachtmeistern kontrolliert und durchsucht wurde, verstreute er das weiße Pulver und machte Andeutungen, es handle sich womöglich um eine gefährliche Substanz.

Raser (21) kracht bei Probefahrt mit Todesopfer (†44) gegen Ampel: Jetzt ist das Urteil da!
Gerichtsprozesse Köln Raser (21) kracht bei Probefahrt mit Todesopfer (†44) gegen Ampel: Jetzt ist das Urteil da!

Das hatte einen Großeinsatz von Feuerwehr und Polizei zur Folge, bei dem auch eine "Analytische Task Force" des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zum Einsatz kam. Erst später stellte sich heraus, dass es sich bei dem Pulver um harmlosen Traubenzucker handelte.

Traubenzucker löst knapp 40.000 Euro teuren Einsatz aus

Das Land hatte in dem Zivilstreit die Kosten für den Krankentransport zweier Justizwachtmeister sowie die Behandlungskosten für einen der beiden von dem 53-Jährigen zurückverlangt.

Das Amtsgericht stellte nun fest, der Beklagte sei schadensersatzpflichtig, weil er durch absichtliches Einbringen von weißem Pulver in die Sicherheitsschleuse den Gerichtsbetrieb gestört habe, wie die Gerichtssprecherin erklärte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Laut der damaligen Anklageschrift hatte der Pulver-Vorfall Gesamtkosten in Höhe von 39.000 Euro verursacht.

Titelfoto: Thomas Banneyer/dpa

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Köln: