Wegen Joghurtbecher: Penny verliert Rabatt-Streit vor Gericht

Von Christian Rothenberg und Alina Eultgem

Köln - Im Rechtsstreit um Preisangaben in einem Prospekt hat der Discounter Penny vor dem Landgericht Köln eine Niederlage erlitten.

Die Supermarktkette Penny verliert vor dem Kölner Landgericht wegen einer Klage der Verbraucherzentrale Banden-Württemberg. (Archivbild)
Die Supermarktkette Penny verliert vor dem Kölner Landgericht wegen einer Klage der Verbraucherzentrale Banden-Württemberg. (Archivbild)  © Ralf Hirschberger/dpa

Die Richter erklärten bestimmte Darstellungsformen der Werbung für unzulässig. Das geht aus einer Mitteilung des Gerichts hervor.

Zuvor hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geklagt. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.

Im Wiederholungsfall droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Penny teilte auf Nachfrage der Dpa mit: "Wir schauen uns die ausführliche Urteilsbegründung an und entscheiden dann, ob und welche Schritte wir einleiten."

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Der Discounter warb mit "-58 Prozent" Rabatt auf Joghurt, bezog sich dabei aber auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers statt auf den eigenen Preis. Die Verbraucherzentrale fand das irreführend und bekam vor Gericht recht. Laut Preisangabenverordnung muss der Rabatt immer auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage berechnet werden.

Immer mehr Händler kassieren Verfahren wegen falscher Preise

Neben Penny sehen sich auch weitere Händler mit Verbraucherschutzklagen konfrontiert. (Symbolbild)
Neben Penny sehen sich auch weitere Händler mit Verbraucherschutzklagen konfrontiert. (Symbolbild)  © Monika Skolimowska/dpa

Zuletzt gab es mehrere Verfahren zum selben Thema. Aldi Süd unterlag vor dem Europäischen Gerichtshof und anschließend zweimal vor dem Landgericht Düsseldorf, weil der 30-Tage-Niedrigpreis nicht korrekt ausgewiesen war.

In dieser Woche kassierte deshalb auch der Onlinehändler Amazon eine Niederlage vor dem Landgericht München. Geklagt hatte jeweils die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Der Bundesgerichtshof prüft derzeit eine ähnliche Klage der Wettbewerbszentrale gegen den Discounter Netto.

Penny hatte im Vorfeld bereits einen der Unterlassungsanträge der Verbraucherschützer anerkannt. Dabei ging es um eine Werbung für einen Schokoriegel, in der ausschließlich der reduzierte Preis für App-Kunden gezeigt wurde. Für andere Kunden fehlte eine Preisangabe. Penny erklärte, dies schon geändert zu haben.

Titelfoto: Bildmontage: Ralf Hirschberger/dpa, Monika Skolimowska/dpa

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