Frau nach A14-Unfall gestorben: Angeklagter Lebensgefährte verschwindet spurlos

Leipzig - Es geht um fahrlässige Tötung: Richterin, Schöffen, Staatsanwalt, Verteidiger und Sachverständiger haben sich am Donnerstag in einem Verhandlungssaal des Leipziger Amtsgerichts zum Prozess versammelt - doch vom Angeklagten Thomas R. (41) fehlte jede Spur.

Der Stuhl neben Rechtsanwalt Uwe Sabel im Amtsgericht Leipzig blieb am Donnerstag leer.
Der Stuhl neben Rechtsanwalt Uwe Sabel im Amtsgericht Leipzig blieb am Donnerstag leer.  © Christian Grube

Am 3. Oktober 2017 kam es auf der A14 zu dramatischen Szenen mit tödlichen Folgen.

Laut einem Sprecher des Amtsgerichts soll Thomas R. um kurz nach Mitternacht unter Metamphetaminen und Amphetaminen stehend, ohne Führerschein und Zulassung mit dem Auto in Richtung Dresden gefahren sein, als der Wagen und ein weiteres Fahrzeug zwischen Leipzig-Messegelände und Leipzig-Nordost durch einen Unfall auf der Autobahn zum Stehen kamen.

Der Angeklagte soll versucht haben, seine Lebensgefährtin vom Beifahrersitz aus dem Auto zu ziehen. Ein dritter Wagen habe die dann auf der Fahrbahn liegende Frau erfasst. Sie starb später.

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Der Stuhl des 41-Jährigen blieb zum Verhandlungsbeginn leer. "Eine Entschuldigung für sein heutiges Fernbleiben liegt nicht vor", stellte Richterin Pisecky fest. Auch Verteidiger Sabel wisse nicht, wo sein Mandat sich aufhält.

Thomas R. sei in den vergangenen Jahren mehrfach von Gerichten in Bautzen, Hohenstein-Ernstthal und Döbeln zu Freiheitsstrafen verurteilt worden - unter anderem wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung und Drogen.

Allerdings sei immer wieder Strafaufschub gewährt worden und ein Strafantritt dann nie erfolgt. Trotz mehrerer Vollstreckungshaftbefehle habe der Verurteilte nicht gefunden werden können.

Psychische Belastung durch Tod der Lebensgefährtin

Auf der A14 bei Leipzig kam es am 3. Oktober 2017 zu einem tragischen Unfall.
Auf der A14 bei Leipzig kam es am 3. Oktober 2017 zu einem tragischen Unfall.  © Hendrik Schmidt/dpa

Der Verteidiger erklärte, dass der Angeklagte bei dem Unfall seine Lebensgefährtin verloren habe und wegen dadurch entstandener psychischer Probleme die Haft-Aufschübe genehmigt worden seien. "Ob die fahrlässige Tötung nachzuweisen ist, ist sehr zweifelhaft", so der Rechtsanwalt.

Die Richterin gab zu bedenken, dass schon ein zuvor angesetzter Verhandlungstermin aufgehoben worden sei, da Thomas R. wegen einer durch den Unfall bedingten Depression eine Reha habe machen wollen - und diese dann nie angetreten habe. Zudem wiege besonders schwer, dass es auch nach der traumatischen Belastung wiederholt zu den Vorfällen im Straßenverkehr gekommen sei.

Der Staatsanwalt beantragte schließlich Haftbefehl - ein "größerer Fahndungsdruck, als bei einem Vollstreckungshaftbefehl." Dem folgte das Gericht.

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Das Verfahren wurde vorläufig eingestellt. Im Falle einer Verurteilung müsse eine Gesamtstrafe mit den nach dem 3. Oktober 2017 gefällten Urteilen gebildet werden.

Titelfoto: Christian Grube

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