Geheimnisverrat - BGH hebt Freisprüche für Polizeibeamten auf

Leipzig/Lübeck - Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil zum Geheimnisverrat des früheren Polizeigewerkschafters Thomas Nommensen aus Schleswig-Holstein aufgehoben.

Thomas Nommensen sitzt nach der Urteilsverkündung im Gerichtssaal. (Archivbild)
Thomas Nommensen sitzt nach der Urteilsverkündung im Gerichtssaal. (Archivbild)  © Frank Molter/dpa

Das Landgericht Lübeck wird sich nun erneut mit dem Fall befassen müssen - und insbesondere noch einmal die Taten überprüfen müssen, für die der Mann in einem ersten Urteil freigesprochen worden war.

Diese Freisprüche könnten wegen Rechtsfehlern keinen Bestand haben, entschied der 5. Strafsenat des BGH am Donnerstag in Leipzig. Auch andere Detailfragen und die Höhe der Strafe müssten erneut entschieden werden.

Das Landgericht Lübeck hatte den früheren stellvertretenden Landeschef einer Polizeigewerkschaft im Oktober 2022 schuldig gesprochen, mehrfach Dienst- und Privatgeheimnisse an einen befreundeten Journalisten weitergegeben zu haben. Er wurde zu einer Geldstrafe von 330 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt. In einigen der angeklagten Fälle war er aber freigesprochen worden.

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Die Staatsanwaltschaft und der frühere Polizeigewerkschafter hatten Revisionen gegen dieses Urteil eingelegt. Überwiegend hatte die Revision der Staatsanwaltschaft Erfolg, der Angeklagte setzte sich nur in zwei Fällen durch.

Der BGH verwies den Fall zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurück an eine andere Strafkammer des Landgerichts Lübeck.

Titelfoto: Frank Molter/dpa

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