Mann entblößt sich vor Frau in Leipziger Museum: "Absolut ekelerregend und enorm beleidigend"

Leipzig - Ein Berliner Ehepaar unternimmt anlässlich des gemeinsamen Hochzeitstags eine Reise nach Leipzig, besucht an einem Samstagmittag das Museum der Bildenden Künste - doch dort wird die Frau (61) Opfer einer Belästigung. Am Dienstag hat sich Jasin Jusef A. (24) wegen exhibitionistischer Handlungen vor dem Amtsgericht Leipzig verantworten müssen und ist schuldig gesprochen worden.

Jasin Jusef A. (24) musste sich am Dienstag wegen exhibitionistischer Handlungen vor dem Amtsgericht Leipzig verantworten.
Jasin Jusef A. (24) musste sich am Dienstag wegen exhibitionistischer Handlungen vor dem Amtsgericht Leipzig verantworten.  © EHL Media/Erik-Holm Langhof

Die Anklage warf dem 24-Jährigen vor, sich am 14. Januar gegen 12.15 Uhr im Lucas-Cranach-Saal des Museums der Frau in den Weg gestellt und dabei zur sexuellen Erregung sein entblößtes Geschlechtsteil in der Hand gehabt zu haben. Die 61-Jährige sei dadurch "angewidert und verängstigt" gewesen.

Diese Gefühle bestätigte die Frau auch als Zeugin vor Gericht: "Der Angeklagte war da als Aufsicht, und ich war die einzige Besucherin in diesem Saal", schilderte sie. Ihr Mann habe sich ein bis zwei Räume entfernt aufgehalten.

Der 24-Jährige sei "sehr dicht" bei ihr gewesen, doch da sie früher selbst als Aufsicht in einem Museum gearbeitet habe, sei sie davon ausgegangen, dass er auf die Einhaltung des Abstands zu den Gemälden achten wollte: "Es war sehr unangenehm, diese nahe Präsenz."

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Wenig später habe er sie dann aus höchstens einem Meter Entfernung grinsend angeschaut: "Ich habe gesehen, dass seine Hose offen ist", erinnerte sich die 61-Jährige. Und weiter: "Da sehe ich sein Glied zwischen seinen Fingern, wie er das massiert."

Sie sei "absolut entsetzt" gewesen, habe ihn gefragt, was er da tut, ihn aufgefordert, die Hose zuzumachen und gedroht, die Tat zu melden. Doch der 24-Jährige habe sich davon unbeeindruckt gezeigt. Schließlich sei sie weggelaufen, habe ihren Mann gefunden und an der Kasse Bescheid gegeben. Damit der Angeklagte nicht mehr im Museum arbeiten dürfe und so etwas nicht auch anderen Besucherinnen passieren könne, habe sie Anzeige erstattet.

Das Opfer fasste zusammen: "Es ist absolut ekelerregend und gleichzeitig enorm beleidigend, meine Würde wird damit verletzt." Dazu habe niemand das Recht.

Staatsanwältin: "Nach meiner Überzeugung kann man das nicht vorspielen"

Im Museum der Bildenden Künste wurde eine 61-Jährige Opfer einer Belästigung.
Im Museum der Bildenden Künste wurde eine 61-Jährige Opfer einer Belästigung.  © EHL Media/Erik-Holm Langhof

Der Angeklagte, der sich zu Beginn des Prozesses nicht äußern wollte, saß ohne Verteidiger im Verhandlungssaal und fragte die 61-Jährige per Dolmetscher, was sie damit erreichen wolle - er habe zwei Jahre in dem Museum gearbeitet, und es habe sich nie eine Frau beschwert.

Der Syrer widersprach ihrer Aussage: "Das würde ich nicht tun" und wurde ihr gegenüber beleidigend.

Eine Sicherheitskraft (52) sagte ebenfalls aus. Sie habe gedacht, dass es lediglich um einen offenen Hosenstall gegangen sei. Mit dem Vorwurf konfrontiert, sei der Mitarbeiter "überrascht" gewesen: "Er hat mich entsetzt angeschaut." Er habe ihr erzählt, er hätte eine Dame angesprochen, die beim Fotografieren zu nah an den Bildern gewesen sei. Die 52-Jährige habe das Ganze für "ein irres Missverständnis" gehalten. Leider gebe es nicht überall Kameras.

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Die Staatsanwältin hielt den Anklagevorwurf für bewiesen. Es sei durch die zwei gegenteiligen Aussagen "nicht leicht in diesem Fall", sagte die Juristin. "Aber am Ende glaube ich der Zeugin." Die 61-Jährige sei "total belastet", habe alles "detailliert geschildert". "Nach meiner Überzeugung kann man das nicht vorspielen", so die Staatsanwältin. Die Forderung: Eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen á 50 Euro.

Der Angeklagte warf daraufhin ein, selbst entschädigt werden zu wollen: Er habe seine Arbeit verloren und sei psychisch belastet.

Auch der Richter wies auf die "Aussage gegen Aussage"-Situation hin. Die emotionale Belastung der Zeugin spreche für eine wahre Erinnerung. Zudem habe sie keinen Grund, sich die Geschichte auszudenken - sie habe den Mann zuvor noch nie gesehen und erfahre dadurch keinen Vorteil. Das Urteil für den vorbestraften 24-Jährigen: 80 Tagessätzen á 50 Euro. Damit ging das Gericht sogar über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus.

Titelfoto: EHL Media/Erik-Holm Langhof

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