Nach 35 Ehejahren: Rentner ersticht schimpfende Gattin, weil ihr sein Frühstück nicht schmeckte

Leipzig - Eifersucht, Geldgier, Vertuschung - das sind hierzulande die häufigsten Mord-Motive. Dass auch Kritik an einem nicht schmeckenden Frühstück lebensgefährlich sein kann, beweist ein Verbrechen aus dem Raum Leipzig. Seit dem gestrigen Freitag muss sich ein Rentner wegen Mordes an seiner schimpfenden Ehefrau vor dem Landgericht Leipzig verantworten.

Wegen Mordes an seiner Frau angeklagt: Rentner Klaus-Peter S. (65) aus Störmthal.
Wegen Mordes an seiner Frau angeklagt: Rentner Klaus-Peter S. (65) aus Störmthal.  © Ralf Seegers

Sie standen kurz vor ihrem 35. Hochzeitstag, als das Leben von Klaus-Peter S. (65) und seiner Gattin Gertrud (60) eine tragische Wendung nahm.

Im Sommer 2021 war die Frau mit der niederschmetternden Krebs-Diagnose "nicht therapierbar" aus dem Krankenhaus entlassen worden. Die letzten Monate ihres Lebens wollte sie mit ihrem Mann im gemeinsamen Eigenheim in Störmthal verbringen.

Den Ermittlungen der Kripo zufolge war der Schlosser mit der Situation völlig überfordert. Immer wieder kam es deshalb zum Streit. Am 3. September dann der tragische Höhepunkt: Klaus-Peter S. hatte seiner Gattin am Morgen das Frühstück bereitet. Doch das Brötchen war der kranken Frau zu kross gebacken.

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Laut Anklage schimpfte sie deshalb auf ihren Mann ein. Dem brannten daraufhin die Sicherungen durch. Mit einem Küchenmesser mit 16 Zentimeter langer Klinge ging er auf die im Bett liegende Frau los.

14 Messerstiche: Gertrud S. starb noch vor Eintreffen des Notarztes

Weil die Brötchen zu kross gebacken waren, soll die Gattin geschimpft haben, woraufhin der Angeklagte zustach.
Weil die Brötchen zu kross gebacken waren, soll die Gattin geschimpft haben, woraufhin der Angeklagte zustach.  © Oliver Berg/dpa

Der Anklage zufolge stach er in kurzer Folge 14-mal kraftvoll auf die Frau ein. Die meisten Stiche gingen in den Oberkörper - einer durchstach das Herz. Gertrud S. starb noch vor Eintreffen des Notarztes.

"Das Opfer war dem Angeklagten ausgeliefert", sagte Staatsanwältin Jenny Mosbacher und attestierte Klaus-Peter S. "absoluten Vernichtungswillen". Dieser habe aus Wut und Verärgerung getötet. "Er wollte Gertrud S. zur Ruhe bringen", so die Staatsanwältin.

Nach der Messer-Attacke hatte Klaus-Peter S. selbst die Polizei gerufen. Im Ermittlungsverfahren gestand er die Tat. Auch im Prozess will er sich äußern.

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Da am ersten Verhandlungstag jedoch der psychiatrische Sachverständige fehlte, wurde seine Aussage verschoben.

Der Angeklagte erhält nun am Donnerstag die Gelegenheit, sich zum Mord-Vorwurf zu äußern.

Titelfoto: Montage: Oliver Berg/dpa; Ralf Seegers

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