Nach 63 Ehejahren tötete er seine Frau: Rentner (83) wegen Mordes verurteilt

Leipzig - Er hat nach 63 Jahren Ehe seine schlafende Gattin (82) mit einem Kissen erstickt.

Wegen Mordes verurteilt: Rentner Dieter G. (83) hatte seine Gattin (82) mit einem Kissen erstickt.
Wegen Mordes verurteilt: Rentner Dieter G. (83) hatte seine Gattin (82) mit einem Kissen erstickt.  © Ralf Seegers

Am heutigen Freitag ist der Merkwitzer Rentner Dieter G. (83) vom Leipziger Landgericht des Mordes schuldig gesprochen worden. Dennoch ließen ihm die Richter eine kleine Chance, sein Leben nicht hinter Gitter beschließen zu müssen.

Auf Mord steht normalerweise Lebenslang - doch im Fall von Dieter G. hielt das Schwurgericht unter Vorsitz von Richter Hans Weiß eine siebenjährige Haftstrafe für angemessen. Weil zuvor der Gerichtspsychiater dem einstigen Traktoristen leichte kognitive sowie leichte wahnhafte Störungen attestiert hatte. Letztere manifestierten sich in G.s Glauben, dass ihn seine Frau Frieda mit dem Nachbarn betrügen würde.

Der 53-Jährige musste sogar in den Zeugenstand. Dort beteuerte er, dass er niemals ein Verhältnis mit der rund 30 Jahre älteren Nachbarin hatte.

Töchter hatten Freispruch gefordert

"Ihre Frau konnte auf das Ersticken nicht reagieren - es war ein harter Tod", sagte der Vorsitzende Richter Hans Weiß während der Urteilsbegründung zum Angeklagten.
"Ihre Frau konnte auf das Ersticken nicht reagieren - es war ein harter Tod", sagte der Vorsitzende Richter Hans Weiß während der Urteilsbegründung zum Angeklagten.  © Ralf Seegers

Den "tatauslösenden Reiz" konnten die Richter letztlich nicht benennen, der am Morgen des 4. Juni zum tödlichen Übergriff im Ehebett führte. Das Gericht ging jedenfalls von einer verminderten Schuldfähigkeit des Mörders aus, weshalb auch die Strafe gemindert wurde.

Bis zuletzt hatte Dieter G. erklärt, dass er sich den Tod seiner Frieda nicht erklären könne. "Ich habe nichts Böses getan", beteuerte er.

Der Verteidiger und selbst die als Nebenkläger von der Unschuld ihres Vaters überzeugten Töchter hatten Freispruch gefordert. Doch das Schwurgericht hatte nach vier Verhandlungstagen keinen Zweifel mehr an der Schuld des 83-Jährigen.

Titelfoto: Ralf Seegers

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