Verbot aufgehoben! Rechtsextremes Magazin "Compact" darf weiter erscheinen
Von Marion van der Kraats
Leipzig/Berlin - Das rechtsextreme Magazin "Compact" kann weiter erscheinen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot aufgehoben, das die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (54, SPD) im Sommer 2024 erlassen hatte. So begründet der vorsitzende Richter die Entscheidung.

Die Bundesrichter bestätigten damit ihre Entscheidung aus dem Eilverfahren im vergangenen August.
Damals hatten sie das Verbot vorläufig ausgesetzt, sodass das Blatt vorerst weiter erscheinen konnte. Nun hat der zuständige 6. Senat im Hauptsacheverfahren seine endgültige Entscheidung getroffen.
Das Grundgesetz garantiere selbst den "Feinden der Freiheit" die Meinungs- und Pressefreiheit, begründete der Vorsitzende Richter Ingo Kraft die Entscheidung.
Zwar gebe es zahlreiche polemische und zugespitzte Äußerungen. Die Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit sei jedoch nicht überschritten, so das Gericht.
Die Leipziger Richterinnen und Richter sind in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig.
Zugleich machte der 6. Senat deutlich, dass sich die "Compact"-Macher mit dem "Remigrationskonzept" des österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner identifizierten. Seit Jahren werde dessen Ansichten "ohne jegliche Distanzierung" ein breiter Raum eingeräumt.
Relativierende und verharmlosende Äußerungen dazu von "Compact"-Chefredakteur Jürgen Elsässer während der mündlichen Verhandlung bewertete das Gericht als "bloßes prozesstaktisches, nicht glaubhaftes Vorbringen".
"Compact"-Chefredakteur sieht das Gerichtsurteil auch als Sieg für die AfD

"Compact"-Chefredakteur Jürgen Elsässer wertet den juristischen Erfolg als doppelten Sieg. "Auch die AfD wird davon profitieren", sagte er nach der Verhandlung.
Weiter erklärte er, wenn es unmöglich sei, "Compact" zu verbieten, sei es auch unmöglich die AfD zu verbieten.
Sein Magazin sei "das Sturmgeschütz der Demokratie".
"Wir sind die stärkste Stimme der Opposition. Und Sie werden noch mehr von uns hören."
Am Mittwoch will Elsässer auf Einladung der AfD im Potsdamer Landtag ausführlicher über die Verhandlung reden.
Leipziger Gericht in erster und letzter Instanz zuständig

Das Bundesinnenministerium hatte das Magazin verboten und es als "zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene" bezeichnet.
Laut Ministerium ist die "Compact"-Magazin GmbH seit Längerem im Fokus des Verfassungsschutzes und wurde Ende 2021 als gesichert rechtsextremistische Vereinigung eingestuft und beobachtet.
Das 2010 gegründete Medienunternehmen hatte seinen Sitz früher im brandenburgischen Falkensee, inzwischen sitzt es in Stößen in Sachsen-Anhalt.
Die Auflage des "Compact"-Magazins liegt nach Gerichtsangaben bei 40.000 Exemplaren, der Online-TV-Kanal erreicht bis zu 460.000 Klicks.
Zentrale Frage war, ob Aussagen des Medienunternehmens noch durch die Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt sind - oder ob sie verfassungsfeindlich sind und eine konkrete Gefährdung darstellen.
Entscheidend für die Bewertung dabei war, ob verfassungswidrige Inhalte prägend für "Compact" sind.
Erstmeldung vom 24. Juni, 10.38 Uhr. Zuletzt aktualisiert um 14.22 Uhr.
Titelfoto: Montage: Hendrik Schmidt/dpa