"Bam bam" Instagram – war Gil Ofarim sauer, weil ihn niemand erkannte?

Leipzig - Im Prozess gegen Gil Ofarim (41) haben mehrere Zeugen am heutigen Mittwoch dem in einem Instagram-Video verbreiteten Antisemitismus-Vorwurf des Musikers gegen Personal des Leipziger Westin Hotels widersprochen.

Die Davidsternkette trägt Gil Ofarim im Gericht offen. Dass er im Hotel deshalb antisemitisch beleidigt wurde, konnte durch Zeugenaussagen bislang nicht untermauert werden.
Die Davidsternkette trägt Gil Ofarim im Gericht offen. Dass er im Hotel deshalb antisemitisch beleidigt wurde, konnte durch Zeugenaussagen bislang nicht untermauert werden.  © Hendrik Schmidt/dpa

Nach einem Manager des Hotels wies auch eine Studentin, die an der Rezeption ausgeholfen hatte, den Diskriminierungs-Vorwurf zurück. Auch zwei Gäste, die direkt hinter Ofarim standen, schilderten das Geschehene anders.

Im Hotel-Computer galt er als VIP, doch vom Personal wurde er offenbar nicht erkannt: Als sich der langhaarige Mann mit der Lederjacke und der Gitarre im Gepäck in der Warteschlange am Check-in über die Bevorzugung zweier Stammgäste aufregte, wusste Sophie G. (25) nach eigenem Bekunden nicht, wer das war.

Die damalige Werkstudentin half an jenem Montagabend im Oktober 2021 an der krankheitsbedingt unterbesetzten Rezeption aus. Im Computer hätte sich dann folgender VIP-Vermerk gefunden: "Gil Ofarim, Zimmer 2617, Sänger".

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Wie zuvor schon der vom Angeklagten des Antisemitismus bezichtigte Hotelmanager Markus W. (35) gab auch Sophie G. im Zeugenstand an, Ofarim bis dahin nicht gekannt zu haben. Beide hatten erst Google bemühen müssen.

Das Westin Hotel in Leipzig gilt als gehobene Herberge, die vor allem Geschäftsreisende nutzen. Am 4. Oktober 2021 sorgte ein Technik-Ausfall am Check-in für Chaos und lange Wartezeiten.
Das Westin Hotel in Leipzig gilt als gehobene Herberge, die vor allem Geschäftsreisende nutzen. Am 4. Oktober 2021 sorgte ein Technik-Ausfall am Check-in für Chaos und lange Wartezeiten.  © Hendrik Schmidt/dpa

Zeugen erinnern sich an 'pöbelnden' Gil Ofarim

Gab sich vor Gericht bislang zurückhaltend und wortlos: der wegen Verleumdung angeklagte Sänger Gil Ofarim (41) – hier mit zwei seiner vier Verteidiger.
Gab sich vor Gericht bislang zurückhaltend und wortlos: der wegen Verleumdung angeklagte Sänger Gil Ofarim (41) – hier mit zwei seiner vier Verteidiger.  © Ralf Seegers

Der Sänger habe "in schroffem Ton" auch eine Vorzugsbehandlung gefordert, erklärte die Studentin. Dies bestätigten später auch Thomas S. (58) und Dagmar G. (63) im Zeugenstand. Die Bankkaufleute standen nach eigenem Bekunden in der Warteschlange direkt hinter Ofarim.

Eine Aufforderung an den jüdischen Künstler, seine Davidstern-Kette wegzustecken, haben beide Zeugen nach eigenem Bekunden nicht gehört.

Als ihr eine Kollegin später Ofarims Instagram-Video zuschickte, habe sie dieser geantwortet, dass davon nichts stimme, erklärte Dagmar G. vor Gericht.

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Wahrgenommen habe sie stattdessen Pöbeleien Ofarims. Der habe dem Manager gedroht, das Hotel in den sozialen Medien zu verreißen. Dabei sei auch der Ausruf "Bam bam viral" gefallen – dazu hätte Ofarim in die Hände geklatscht.

Der Prozess wird am kommenden Dienstag mit weiteren Zeugenvernehmungen fortgesetzt.

Titelfoto: Bildmontage: Hendrik Schmidt/dpa, Ralf Seegers

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