Kinderschänder lockte Mädchen über Dating-Apps in Sex-Falle

Leipzig - Mit Fake-Profilen auf Dating-Apps soll ein Speditionskaufmann aus Nordsachsen minderjährige Mädchen in eine Sex-Falle gelockt haben. Seit Montag wird Robert G. (39) wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung in Leipzig der Prozess gemacht. Dem vorbestraften Kinderschänder droht Sicherungsverwahrung.

Mit tief ins Gesicht gezogener Kapuze lässt sich Kinderschänder Robert G. (39) von einem Justizbeamten in den Gerichtssaal führen.
Mit tief ins Gesicht gezogener Kapuze lässt sich Kinderschänder Robert G. (39) von einem Justizbeamten in den Gerichtssaal führen.  © Ralf Seegers

Moderner Kurzhaarschnitt, muskulöser Körperbau, freundliches Lächeln - eigentlich ist Robert G. ein Mann, der beim Kennenlernen von Frauen keine Probleme haben dürfte.

Doch sein Interesse gilt seit Jahren schon Minderjährigen. Erst 2014 wurde der gebürtige Weißenfelser wegen sexuellen Missbrauchs zu 19 Monaten Haft verurteilt. Das soll ihn nicht daran gehindert haben, sich unter laufender Bewährung die nächsten Opfer zu suchen.

Laut Anklage legte er 2017 bei der Dating-App „Lovoo“ ein Fake-Profil an, nannte sich dort „Stefan“ und halbierte sein Alter. So ging ihm die damals zwölfjährige Emily auf den Leim. Das unbedarfte Mädchen ging mit dem vermeintlichen „Stefan“ eine Chat-Beziehung ein.

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Alsbald forderte der Sex-Gangster Emily auf, Nacktfotos von sich zu schicken - was die Schülerin auch tat. Dann wurde ein erstes Treffen vereinbart, wohin „Stefan“ seinen „Cousin“ Robert entsenden wollte. Das offenbar völlig überforderte Kind ging auch darauf ein. Laut Anklage kam es zu insgesamt drei Treffen, bei denen der Kinderschänder das Mädchen jeweils oral und anal vergewaltigte - ungeschützt!

Im vergangenen Jahr meldete sich Robert G., der bei einer Eilenburger Spedition als Disponent arbeitete, dann bei der Dating-App „Jaumo“ an. Mit seiner „Stefan“-Masche lernte er die damals 15-jährige Gina kennen. Mit ihr fuhr er in ein abgelegenes Gewerbegebiet. Obwohl sich das Mädchen wehrte, soll er es gewaltsam zum Sex gezwungen haben. Laut Anklage griff er in die Haare der vor ihm sitzenden Schülerin, fixierte so ihren Kopf und führte dann mehrfach seinen Penis in deren Mund.

Vor Gericht wollte sich Robert G. gestern nicht äußern. Er werde sich vorerst „schweigend verteidigen“, erklärte sein Anwalt. Der Prozess wird fortgesetzt.

Die 2. Strafkammer des Leipziger Landgerichts deutete gestern schon mal an, dass bei einer Verurteilung auch die Anordnung der Sicherungsverwahrung in Betracht kommen könnte.
Die 2. Strafkammer des Leipziger Landgerichts deutete gestern schon mal an, dass bei einer Verurteilung auch die Anordnung der Sicherungsverwahrung in Betracht kommen könnte.  © Ralf Seegers

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