Auf Eisenbahnstraße liegen gelassenes Vergewaltigungs-Opfer: Kein Gefängnis für den Angeklagten
Leipzig - Im Prozess um ein auf der Eisenbahnstraße liegen gelassenes Vergewaltigungs-Opfer ist am Amtsgericht Leipzig das Urteil gefallen.
Alles in Kürze
- Vergewaltigungsopfer auf Eisenbahnstraße liegen gelassen
- Angeklagter Len-Henrik B. wegen Vergewaltigung schuldig gesprochen
- Zehnmonatige Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt
- Staatsanwaltschaft hatte Ausnutzung des Opfers vorgeworfen
- Prozess am Amtsgericht Leipzig unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Wie ein Sprecher des Gerichts am Dienstag auf TAG24-Nachfrage sagte, wurde die Verhandlung überraschend bereits am Montag abgeschlossen - ursprünglich war ein Fortsetzungstermin für kommende Woche geplant gewesen.
Laut Gerichtssprecher wurde der Angeklagte Len-Henrik B. (34) wegen Vergewaltigung schuldig gesprochen.
Das Schöffengericht um Richterin Bettina Zander verurteilte den 34-Jährigen demnach zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Die Staatsanwaltschaft hatte Len-Henrik B. vorgeworfen, in der Nacht zum 2. April 2017 mit einer neuen Bekanntschaft auf einer Party Alkohol getrunken, den Zustand der "stark berauschten" Frau ausgenutzt, sie vergewaltigt und zurückgelassen zu haben. Das Opfer sei an der Eisenbahnstraße, Ecke Gretschelstraße auf dem Boden liegend von einer Zeugin gefunden worden.
Die Öffentlichkeit war nach Verlesung der Anklage bis zur Urteilsverkündung vom Prozess ausgeschlossen worden, um die persönlichen Lebensbereiche von Opfer und Angeklagtem zu schützen.
Titelfoto: Silvio Bürger