Annäherungsversuch abgeblockt: Leipziger wird aus Scham fast zum Mörder

Leipzig - Kann tiefe Scham in einem friedfertigen Menschen Mordgelüste erwecken? Diese Frage beschäftigt aktuell das Landgericht Leipzig. Wegen versuchten Mordes ist dort ein Mann angeklagt, der seinen Ex-Schwager beinahe erschlug. Vorausgegangen war ein homoerotischer Annäherungsversuch, der in die Hose ging.

Ihm droht lebenslange Haft: Artur S. (33), hier mit seiner Anwältin Doreen Blasig-Vonderlin, soll versucht haben, seinen Ex-Schwager umzubringen.
Ihm droht lebenslange Haft: Artur S. (33), hier mit seiner Anwältin Doreen Blasig-Vonderlin, soll versucht haben, seinen Ex-Schwager umzubringen.  © Ralf Seegers

Artur S. (33) galt bis zu jenem Vorfall Ende 2022 als unbescholtener Familienvater, zuverlässiger Busfahrer und absolut friedfertiger Mensch. Zu seinem Ex-Schwager Michael M. (28), mit dessen Schwester er zwei gemeinsame Kinder hat, pflegte der Leipziger ein freundschaftliches Verhältnis. Auch nach der Trennung des Paares.

Das änderte sich in der Nacht zum 20. November 2022. Nach einem gemeinsamen Club-Besuch wanderte die Hand von Artur S. plötzlich unter die Bettdecke seines schlafenden Ex-Schwagers.

"Ich bin plötzlich aufgewacht und spürte, wie er an mir herumspielte und seine Hand auf mein Geschlechtsteil legte", berichtete Michael M. im Zeugenstand. Nach diesem für ihn verstörenden Übergriff habe er den Kontakt zu Artur abgebrochen.

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Zwei Wochen versuchte der heutige Angeklagte, der sich für seinen sexuellen Übergriff nach durchzechter Nacht abgrundtief schämte, den Kontakt wiederherzustellen.

Angeklagter soll Opfer immer wieder mit Rohrzange auf den Kopf geschlagen haben

Der Vorsitzende Richter Hans Jagenlauf muss aufklären, ob es wirklich eine Tötungsabsicht gab.
Der Vorsitzende Richter Hans Jagenlauf muss aufklären, ob es wirklich eine Tötungsabsicht gab.  © Ralf Seegers

Als das nicht gelang, soll er der Staatsanwaltschaft zufolge einen Mordplan ersonnen haben. Am frühen Morgen des 6. Dezember schlich sich Artur S. laut Anklage gegen 4.30 Uhr ins Wohnhaus seines Ex-Schwagers und schaltete zunächst am Sicherungskasten das Hauslicht aus.

Als Michael M. wenig später seine Wohnung verließ, um zur Arbeit zu gehen, habe ihm der Angeklagte mit einer Rohrzange in der Dunkelheit immer wieder auf den Kopf geschlagen.

Auf seine Hilfeschreie habe der Täter mit einem "Psst, psst" reagiert, erzählte Michael M. Woraufhin ihm klar wurde, dass er von seinem früheren Schwager attackiert wird. Mit letzter Kraft gelang es dem Schwerverletzten, den Angreifer an der Jacke zu packen und aus dem Haus zu werfen.

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Das äußere Tatgeschehen räumte der Angeklagte in einer Erklärung seiner Verteidigerin ein. Lediglich die Mordabsicht bestritt er. "Ich wollte Michael nicht töten, mir tut diese sinnlose Tat leid", erklärte Artur S. Ein Motiv für sein Handeln kann er sich angeblich nicht erklären.

Beide Männer haben schon vor dem Prozess einen Täter-Opfer-Ausgleich mit der Zahlung von 5000 Euro geschlossen. Der Prozess wird fortgesetzt.

Titelfoto: Ralf Seegers

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