Prozess wegen versuchten Mordes: So knallhart bekriegen sich Leipzigs Drogen-Clans
Leipzig - Dass Leipzig seit Jahrzehnten Sachsens Drogen-Hauptstadt ist, dürfte weithin bekannt sein. Wie knallhart Clans und Dealer-Banden um den Markt kämpfen, offenbart jetzt ein Prozess vor dem Landgericht. Es geht um versuchten Mord an Konkurrenten.
Es sind vor allem zwei Mafia-Strukturen, die den Rauschgift-Handel auf dem Leipziger Eisenbahnstraßen-Kiez dominieren: Während syrische Clans den stationären Handel überwiegend aus Bars und Spätis heraus lenken, ist der Drogen-Markt auf offener Straße fest in der Hand von Banden aus dem Maghreb.
Einer der großen Player des Straßenhandels war die Tunis-Bande von Ashraf G. (31), die als Stammplatz das Gebiet rund um den Aldi-Markt im Kiez beanspruchte. Als eine andere Maghreb-Gang Anfang 2020 versuchte, den Platz zu übernehmen, kam es zu einer "Machtdemonstration", wie es Staatsanwalt Dennis Michalski am Mittwoch formulierte.
Laut Anklage fuhren mehr als ein Dutzend Mitglieder der Tunis-Gang am 2. April 2020 zur Behausung des Chefs der konkurrierenden Bande. Die Tür wurde aufgetreten, die Wohnung gestürmt. Ohne Vorwarnung soll Gang-Mitglied Saif F. (30) dem Konkurrenten aus Nahdistanz mit einer Pistole in den Bauch geschossen haben.
Diesem gelang dennoch die Flucht aus dem Fenster. Trotz lebensgefährlicher Schussverletzung und einem Sturz aus fünf Meter Höhe konnte eine Not-OP Bessem B. (30) retten. Laut Anklage war das nicht die einzige Gewalttat: Ein weiteres Opfer (33) des Überfalls soll vom Gang-Chef mit einer Machete übel zugerichtet worden sein.
Juristische Aufarbeitung mit böser Panne
Für Sachsens Justiz ist der Fall kein Ruhmesblatt. Bereits 2021 wurde vor dem Landgericht verhandelt – sechs Monate lang. Dann fiel der Kammer auf, dass eine Schöffin halb taub war und der Verhandlung gar nicht folgen konnte.
Da wegen der Corona-Maßnahmen ohne Ersatzschöffen verhandelt wurde, platzte der Prozess. Bis auf Ashraf G. wurden in der Folge alle Angeklagten auf freien Fuß gesetzt.
Zur Neuansetzung am Mittwoch fehlte dann der einstige Banden-Chef. Grund: Ashraf G. war zwischenzeitlich in anderer Sache wegen Anstiftung zum Mord zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden.
Da der aktuelle Fall nach Ansicht der sächsischen Strafjustiz bei einer Verurteilung keinen bedeutenden Einfluss auf die Höhe einer zu bildenden Gesamtstrafe hätte, wurde das Verfahren gegen ihn kurzerhand eingestellt.
Die drei verbliebenen Angeklagten, darunter Schütze Saif F., machten am Mittwoch keine Angaben. Der Prozess wird fortgesetzt.
Titelfoto: Montage Ralf Seegers ; Silvio Bürger

