Tat er es aus Rache oder "Überforderung"? Prozess gegen Leipziger Amokfahrer Jeffrey K. (34) beginnt

Leipzig - Fast auf den Tag genau sechs Monate nach der Amokfahrt mit zwei Toten und Dutzenden Verletzten in Leipzig begann am Montag am Landgericht der Stadt der Prozess gegen Todesfahrer Jeffrey K. (34). Die Staatsanwaltschaft wirft dem früheren Boxer zweifachen Mord und versuchten Mord in 85 Fällen vor. Die Verteidigung sprach zum Prozessauftakt von einer Tat aus "nervlicher Überforderung".

Verfolgte den Prozessauftakt überwiegend wortlos: Amokfahrer Jeffrey K. (34). Angeklagt ist er wegen zweifachen Mordes, versuchten Mordes in 85 Fällen und gefährlicher Körperverletzung in acht Fällen.  © Christian Grube

Sein Blick verliert sich im Raum, sein Gesicht zeigt kaum Regungen. Auch dann nicht, als Oberstaatsanwalt Ulrich Jacob in der Anklageverlesung die erschütternden Folgen der Wahnsinnstat beschreibt. Jeffrey K., ein eher schmächtiger Mann mit kurz getrimmtem Vollbart und Brille, wirkt zum Prozessauftakt wie ein verschüchterter Pennäler.

Stimmen die Anklagevorwürfe, dann hat dieser eher unscheinbare Mann eines der schlimmsten Verbrechen der jüngeren Leipziger Geschichte verübt.

Am 4. Mai soll er sich nachmittags in seinen VW Taigo gesetzt haben und in voller Tötungsabsicht mit bis zu 90 Kilometern pro Stunde durch eine belebte Fußgängerzone der Leipziger Innenstadt gefahren sein. Die Schreckensbilanz der nur 21 Sekunden dauernden Amokfahrt: zwei Tote, acht zum Teil Schwerverletzte, Dutzende traumatisierte Passanten.

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Jeffrey K., dessen Frau sich im Februar von ihm getrennt und das alleinige Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn beantragt hatte, habe Rache üben und dabei größtmögliche Aufmerksamkeit erzielen wollen, beschrieb Oberstaatsanwalt Jacob das Motiv der Wahnsinnstat. Die Opfer seien ihm egal und nur "Mittel zum Zweck" gewesen.

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Schweigsam, regungslos - Angeklagter findet keine Worte

Mit diesem VW Taigo raste der Amokfahrer am 4. Mai rund 450 Meter durch belebte Fußgängerzonen. Vor dem demolierten Kleinwagen liegt die abgedeckte Leiche der getöteten Passantin Sonja F. (†63)  © Jan Woitas/dpa

Auch dieser heftige Vorwurf löste beim Angeklagten keine sichtbaren Regungen aus. Dabei will sein Verteidiger Dr. Malte Heise genau hier ansetzen und das Gerüst der Anklage ins Wanken bringen.

Während Jeffrey K. (34) schwieg und sich auch an den kommenden Prozesstagen nicht äußern will, machte sein Anwalt in einer ausführlichen Eröffnungserklärung klar, dass der Vorwurf der Rache viel zu kurz greife, sein Mandant die Tat vielmehr aus einer "subjektiv empfundenen ausweglosen Lage" heraus begangen habe.

Noch wenige Tage vor der Amokfahrt hatte sich K. selbst in nervenärztliche Behandlung in eine psychiatrische Klinik begeben. In dieser Zeit, so Heise, habe er die Klage seiner Frau auf alleiniges Sorgerecht zugestellt bekommen. Sein Mandant habe sich seither in einem Zustand der Verzweiflung befunden und sei "nervlich überfordert" gewesen. Dies habe zu einer "tiefgreifenden Wesensveränderung" zum Tatzeitpunkt geführt, erklärte Heise.

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Obwohl es der Anwalt nicht direkt aussprach, ist es offenbar Ziel der Verteidigung, die Schuldfähigkeit des Amokfahrers in Zweifel zu ziehen. Vom Richter befragt, ob die Verteidigererklärung seinem Willen entspreche, presste Jeffrey K. ein kurzes "Ja" zwischen den Lippen hervor.

Schuldfähig oder nicht - das ist die Schlüsselfrage im Prozess

Die 16. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Carsten Ruge verhandelt den Fall - Prozesstermine sind bis Juli 2027 anberaumt.  © Christian Grube

Dass er nicht selbst sprechen will, begründete sein Anwalt übrigens damit, dass Jeffrey K. schlicht überfordert sei, für das Geschehen angemessene Worte zu finden.

Für die Wahrheitsfindung will sich die Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Richter Carsten Ruge viel Zeit nehmen. Schon jetzt sind 30 Verhandlungstage bis Juli kommenden Jahres terminiert. Am Prozess nehmen insgesamt neun Nebenkläger teil, darunter die Hinterbliebenen der beiden Todesopfer. Dutzende Zeugen sollen gehört werden.

Eine Schlüsselrolle wird dem forensischen Psychiater Dr. Matthias Lammel zufallen. Der renommierte Gerichtsgutachter soll am Ende der Beweisaufnahme die tatsächliche Schuldfähigkeit des Angeklagten beurteilen.

Während des Ermittlungsverfahrens hatte sich Lammel lange mit Jeffrey K. unterhalten - und dabei keine Hinweise auf einen psychopathologischen Befund gefunden, der dessen Schuldfähigkeit anzweifeln könnte.

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