In Tötungsabsicht auf Stiefvater eingestochen: Urteil gegen 22-Jährigen gefallen

❤️️
😂️
😱️
🔥️
😥️
👏️

Leipzig/Bad Düben - Aaron S. (22), der Anfang des Jahres auf seinen Stiefvater eingestochen hatte, muss dauerhaft in die Psychiatrie.

Aaron S. (22, M.) bei seiner Verhaftung Anfang Januar 2026.
Aaron S. (22, M.) bei seiner Verhaftung Anfang Januar 2026.  © EHL Media/Rico Welzel

"Mit dem Urteil vom heutigen Tage wurde die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet und der Unterbringungsbefehl aufrechterhalten", teilte eine Gerichtssprecherin auf TAG24-Anfrage mit.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung hätten gleichlautend jene Unterbringung gefordert.

Der 22-Jährige hatte laut Anklage am 5. Januar 2026 auf Patrick M. (34), den neuen Partner seiner Mutter Elena S. (43), mit einem Messer mit zwölf Zentimeter langer Klinge eingestochen. Dies soll in der Absicht geschehen sein, ihn zu töten.

Prozess in Leipzig: Ist Sie Adress-Beschafferin der Linksterroristen?
Gerichtsprozesse Leipzig Prozess in Leipzig: Ist Sie Adress-Beschafferin der Linksterroristen?

Auch als der auf einer Blutlache ausgerutschte Stiefvater zu Boden stürzte, habe Aaron S. auf ihn eingeschlagen und mindestens einmal gegen seinen Kopf getreten.

Mit einem weiteren Sohn hatten sich Mutter und Stiefvater in ein Zimmer gerettet und dort verbarrikadiert.

Der Angeklagte beim Prozessauftakt am 2. Juli 2026 im Landgericht Leipzig.
Der Angeklagte beim Prozessauftakt am 2. Juli 2026 im Landgericht Leipzig.  © Silvio Bürger

Oberstaatsanwalt Ulrich Jakob hatte schon zu Prozessbeginn von einer mindestens verminderten Schuldfähigkeit gesprochen und wegen Aarons Allgemeingefährlichkeit die dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie beantragt. Dem ist das Gericht am Mittwoch nachgekommen.

Titelfoto: EHL Media/Rico Welzel

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Leipzig: