Wegen Mordes am eigenen Baby verurteilt: Mutter legt Revision ein

Leipzig - Eine wegen Mordes an ihrem Neugeborenen in Wurzen verurteilte Frau akzeptiert das Urteil nicht.

Die wegen Mordes an ihrem Neugeborenen verurteilte 33-Jährige legte Revision ein.
Die wegen Mordes an ihrem Neugeborenen verurteilte 33-Jährige legte Revision ein.  © Jan Woitas/dpa

Die Verteidigung habe Revision gegen die Entscheidung des Landgerichts Leipzigs eingelegt, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag auf Anfrage. Somit wird sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall beschäftigen.

Das Landgericht hatte die 33-Jährige in der vergangenen Woche zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Die Leiche des Jungen war am 10. November 2021 in einer Gefriertruhe einer Unterkunft für Arbeiter in Wurzen entdeckt worden - eingewickelt in eine Plastiktüte. Laut Rechtsmedizin waren an dem Leichnam stumpfe Gewalt sowie elf Stich- und Schnittverletzungen am Hals festgestellt worden. Letztendlich starb der Neugeborene an einer Luftembolie.

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Das Gericht hatte keinerlei Zweifel, dass die Ungarin den Säugling alleine und unbemerkt auf der Toilette der Unterkunft auf die Welt gebracht und getötet hatte, weil sie ihn als Störfaktor betrachtete.

Mit dem Urteil lag die Strafkammer deutlich über der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine Haftstrafe von zwölf Jahren wegen Totschlags beantragt.

Die Verteidigung hatte für einen Freispruch plädiert, weil es berechtige Zweifel an einer Täterschaft der Angeklagten gebe.

Titelfoto: Jan Woitas/dpa

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