Prozess um Magdeburg-Anschlag: Gutachter hält Attentäter für schuldfähig
Magdeburg - Am Mittwoch wurde das Gerichtsverfahren gegen den Attentäter vom Magdeburger Weihnachtsmarkt fortgesetzt. Während eines Gutachtens fuhr Amokfahrer Taleb A. (51) aus der Haut und sorgte für eine Unterbrechung.
Zunächst wurde erneut ein Dolmetscher als Sachverständiger geladen. Dieser musste eine Tonaufnahme aus dem Arabischen ins Deutsche übersetzen.
Darin schimpfte Taleb A. in einem Online-Meeting über die deutsche Polizei, Justiz und Behörden. Das Beweisstück zeigte, wie wütend und aggressiv der Angeklagte werden kann.
Während der Präsentation eines Gutachtens zur Schuldfähigkeit kam es zu einem Zwischenfall. Der Amokfahrer schrie dazwischen, schimpfte laut, gestikulierte wild und schlug mehrmals mit seiner Hand auf den Tisch.
TAG24 war wieder vor Ort und berichtete live. Den kompletten Verhandlungstag könnt Ihr in diesem Artikel nachlesen.
15.01 Uhr: Prozesstag wird durch den Vorsitzenden beendet
Nachdem der Gutachter eine Schuldfähigkeit des Attentäters unter anderem aufgrund fehlender Einsicht und Reue sowie einer Wiederholungswahrscheinlichkeit bestätigt, ist der Prozesstag durch den Richter Sternberg beendet worden.
Die Verhandlungen werden am 9. Februar fortgesetzt. Dann soll auch mitgeteilt werden, wie der gesamte Prozessablauf "verschlankt" wird.
14.28 Uhr: Gutachter hält Attentäter für schuldfähig
Der Sachverständige Dr. med. Langer hält den Angeklagten laut seinem ausführlichem Gutachten für schuldfähig.
Er sehe keine Anzeichen, dass Taleb A. laut §20 StGB vermindert schuldfähig sei. Zudem empfiehlt er den Attentäter nicht in eine psychiatrische Einrichtung einzuweisen.
14.01 Uhr: Amokfahrer wollte häufig mit Druckmitteln Ziele erreichen
Egal, ob Bewunderung, im Mittelpunkt stehen oder Entscheidungen beeinflussen: Taleb A. habe immer wieder Druckmittel genutzt, um seine Ziele zu erreichen.
So soll er laut dem Gutachten zur Schuldfähigkeit immer wieder einen Hungerstreik durchgeführt oder angekündigt haben, um Entscheidungen bei Behörden zu beeinflussen.
Auch das Bundeskanzleramt soll er in der Vergangenheit angerufen haben. Er teilte am Telefon mit, sich eine Waffe beschaffen zu wollen, mit der er zwei Richter erschießen wolle.
Der Sachverständige Dr. med. Langer sieht bei dem Angeklagten einen deutlichen Mangel an Empathie sowie eine narzisstische Persönlichkeit.
13.24 Uhr: Taleb A. verhält sich nach dem Zwischenfall auffällig
Die Präsentation des Gutachtens über die Schuldfähigkeit des Amokfahrers enthält viele Details seiner vergangenen Lebensjahre, die in aufwendiger Arbeit zusammengetragen wurden.
Taleb A. verhält sich nach dem Zwischenfall in seiner "Sicherheitskabine" auffällig. Er hält sich die Ohren mit den Zeigefingern zu, zittert und wackelt auf seinem Stuhl auf und ab.
Augenscheinlich muss er sich stark zusammenreißen, nicht noch einmal aus der Haut zu fahren.
13.11 Uhr: Verhandlung wird mit Ermahnung des Angeklagten fortgesetzt
Der Aufruhr des Angeklagten ist auch nach der Pause noch nicht vergessen. Vorsitzender Sternberg richtet seine ersten Worte direkt an Taleb A.: "Jeder soll zu Wort kommen, wenn es so weit ist. Und wenn Sie einfach reinschreien, dann nimmt Sie niemand ernst."
Der Richter hofft, dass der 51-Jährige die Pause zum "Herunterfahren" genutzt hat. Anschließend geht es mit der Präsentation des Gutachtens zur Schulfähigkeit weiter.
12.17 Uhr: Richter unterbricht und ordnet Pause an
Nach dem Vorfall schwindet die Konzentration auf den Vortrag des Sachverständigen. Währenddessen schreit und diskutiert Taleb A. in seiner "Sicherheitskabine" immer weiter.
Der Vorsitzende unterbricht die Verhandlung und ordnet eine Pause bis 13 Uhr an.
12.05 Uhr: Zwischenfall während Präsentation von Gutachten
Während das Gutachten zur Schuldfähigkeit des Attentäters vorgetragen wird, meldet sich Taleb A. in seiner "Sicherheitskabine" zu Wort.
Mit regelrechten Schreien unterbricht der Attentäter den Vortrag. Die vermummten Sicherheitskräfte hinter dem Angeklagten sind in Alarmbereitschaft.
Der Sachverständige Dr. med. Langer sprach in diesem Moment über die von Taleb A. immer wieder kritisierte "säkulare Flüchtlingshilfe" in Köln. Als dieser von einem "Konkurrenzkampf" zwischen A. als Flüchtlingshelfer und dem Kölner Verein sprach, eskalierte die Situation.
Der vorsitzende Richter Sternberg schaltete das Mikrofon des Angeklagten ab. Der Amokfahrer schrie weiter. Seine Rufe waren aus der Sicherheitskabine heraus und durch mehrere Fenster bis in den Zuschauerraum zu hören. Mehrmals schlug er mit der Handfläche auf den Tisch.
11.43 Uhr: Sachverständiger gibt Einblick in Leben von Taleb A.
Dr. med. Langer berichtet unter anderem über die Kindheit von A. So soll dieser bereits in der 7. Klasse kritische Überlegungen über die Evolutionstheorie geäußert haben.
Zudem habe er sehr früh die islamische Glaubensfrage hinterfragt. Abseits der Schule hätten andere Kinder Taleb A. gemieden.
Bei einer Bewertung der Schuldfähigkeit seien auch die ersten beiden Prozesstage ausschlaggebend gewesen, bei denen der Amokfahrer die Tat aus seiner Sicht schildern durfte.
11.28 Uhr: Jetzt geht es um die Schuldfähigkeit
Ist Taleb A. schuldfähig oder nicht? Darum geht es jetzt in einem Gutachten des Sachverständigen Dr. med. Langer, welches er persönlich vorstellt.
Er hat sich über mehrere Monate mit dem Lebenslauf des Attentäter beschäftigt und versucht ihn persönlich zu sprechen. Ein Mitwirken habe der Angeklagte allerdings abgelehnt.
11.14 Uhr: Seltsamer Moment nach Frage vom Anwalt
Der Vorsitzende Richter Sternberg möchte vom Angeklagten wissen, ob er die vorgespielte Aufnahme und seine Stimme darin als echt bestätigen kann.
Anstatt ihm direkt zu antworten, drehte sich Taleb A. in Richtung seines Verteidigers und verdeckte seinen Mund mit der Hand. Sein Anwalt teilte daraufhin mit: "Mein Mandant teilte mir mit, dass er sich derzeit nicht in der Lage sieht auf diese Frage zu antworten."
11 Uhr: Attentäter soll Büro von Innenministerin Nancy Faeser kontaktiert haben
Nachdem seine Botschaft in der Tonaufnahme überwiegend um den fehlenden USB-Stick und nicht beachtete Faxnachrichten handelte, erwähnte Taleb A. die damalige Innenministerin Nancy Faeser (55, SPD).
Weil die Behörden ihm kein Gehör geschenkt hatten, soll er mehrmals das Büro der damaligen Innenministerin kontaktiert haben.
Daraufhin gab es für ihn eine Anzeige, die ihn weiter aufbrachte. Die Tonaufnahme endet regelrecht mit Geschrei des Attentäters.
10.27 Uhr: Taleb A. redet sich in Aufnahme in Rage
In der im Gerichtssaal vorgespielten Tonaufnahme wird der Angeklagte immer lauter und aggressiver. Er spricht von ermordeten Botschaftern und weiteren Tötungsdelikten.
Die Beweise für solche angeblichen Taten hätten sich auf dem USB-Stick und in einem abgesendeten Fax befunden. Sein Hass richtet sich an die Polizei, Justiz und weitere Ämter, die ihn nicht ernst genommen hätten.
10.08 Uhr: Attentäter beschwert sich über Polizeiarbeit
Die vorgespielte Audiodatei stammt offensichtlich von einem Online-Meeting mit mehreren Personen. Darin beschwert sich der Attentäter über seine bei der Polizei gestellten Anzeigen, denen jedoch nicht nachgegangen sei.
Wiederholt handelt es sich dabei um eine Situation, bei der dem Amokfahrer ein USB-Stick als Beweisstück aus dem Briefkasten geklaut wurde.
9.54 Uhr: Sitzung wird wie geplant fortgesetzt
In der Pause haben Richter und Verteidiger die Situation besprochen. Laut dem Vorsitzenden bleibt Taleb A. verhandlungsfähig. Man verzichte allerdings, wie von dem Attentäter selbst zuvor erklärt, auf dessen Aussagen.
Die Sitzung wird fortgesetzt. Ein Dolmetscher wird Audiodateien vorspielen, in der A. auf Arabisch Hassbotschaften spricht, und diese auf Deutsch übersetzen.
9.43 Uhr: Nach Beginn des Prozesstages direkt eine Unterbrechung
Der nächste Prozesstag gegen Taleb A. ist pünktlich um 9.30 Uhr eröffnet. Kaum hat der vorsitzende Richter Sternberg alle anwesenden Kläger, Anwälte und Zuschauer zum Hinsetzen aufgefordert, unterbricht ihn der Angeklagte.
Der Attentäter spricht von "Folter" in der JVA Burg, in der er momentan untergebracht ist.
"Wenn es Probleme gibt, können Sie sich beschweren. Das ist nicht Gegenstand der Hauptverhandlung. Dann landet die Beschwerde bei uns und dann wird darüber verhandelt", erklärt der Richter.
A. konnte laut eigener Aussage nur eine Stunde schlafen, ist müde und erkältet. Er fühle sich nicht verhandlungsfähig. "Ich kann nur hören und werde es vermeiden Kommentare oder Erklärungen zu machen."
Aus diesem kurzen Dialog entnimmt der Vorsitzende den Eindruck, dass der Amokfahrer dennoch zunächst verhandlungsfähig ist.
Der Verteidiger bittet um eine dreiminütige Unterbrechung. Richter Sternberg setzt die Unterbrechung auf fünf Minuten an.
Titelfoto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
