Prozess zum Magdeburg-Anschlag: Taleb A. schreit und wird ins Gericht getragen
Von Dörthe Hein
Magdeburg - Der Todesfahrer vom Magdeburger Weihnachtsmarkt musste am 25. Verhandlungstag in den Verhandlungssaal getragen werden.
Erst gut eineinhalb Stunden nach dem regulären Beginn der Verhandlung brachten ihn vier Spezialkräfte der Justiz in die Glaskabine, von der aus er üblicherweise den Prozess verfolgt.
In der Kabine begann der 51-Jährige aus Saudi-Arabien zu schreien. Kurz darauf wurde er wieder aus dem Saal getragen, danach aber wieder hereingebracht. Er schrie Wörter wie "Nazi". Der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg eröffnete die Verhandlung.
Aus der Justizvollzugsanstalt Burg habe es Signale gegeben, dass die Verhandlungsfähigkeit aufgrund einer Nahrungsverweigerung beeinträchtigt sein könnte, sagte Sternberg.
Ein medizinischer Sachverständiger, der dem Verfahren beiwohnt und mit dem Angeklagten gesprochen hatte, sah die Verhandlungsfähigkeit zumindest für einen kurzen Verhandlungstag für gegeben.
Der Angeklagte schrie in sein Mikrofon: "Denken Sie, akute Suizidalität hat nichts zu tun mit Verhandlungsfähigkeit?" und "Sind Sie Psychiater oder was?". Der 51-Jährige, der bis zum Anschlag selbst als Psychiater im Maßregelvollzug arbeitete ergänzte: "Das ist unmenschlich."
Angeklagter verweigert immer wieder Essen
Richter Sternberg wollte den Verhandlungstag wie geplant fortsetzen. "Wir sind drauf eingestellt, zu verhandeln, wenn auch nur kurz." Einige wenige Zeugen sind geladen.
Laut Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg lenkte der damals 50 Jahre alte Taleb Al-Abdulmohsen kurz vor Weihnachten einen PS-starken Mietwagen etwa 350 Meter weit über den Weihnachtsmarkt.
Fünf Frauen und ein neunjähriger Junge starben. Mehr als 300 Menschen wurden teils schwerst verletzt. Die Anklage wirft Al-Abdulmohsen unter anderem sechsfachen Mord und versuchten Mord in 338 Fällen vor.
Der 51-Jährige verweigert immer wieder die Aufnahme von Nahrung und Getränken. Zuletzt war er im Dezember wegen der Folgen eines Hunger- und Durststreiks nicht mehr verhandlungsfähig.
Das Landgericht entschied damals, ohne den 51-jährigen Mann aus Saudi-Arabien weiterzuverhandeln. Richter Sternberg sagte damals, der Angeklagte habe in der Hauptverhandlung selbst angekündigt, seinen Hungerstreik instrumentalisieren zu wollen. In diesem Jahr war er bei allen Verhandlungen dabei.
Dass der Angeklagte Essen verweigert, spielt seit Beginn des Prozesses am 10. November eine Rolle. Schon am zweiten Verhandlungstag hatte al-Abdulmohsen gesagt: "Jetzt mache ich den Hungerstreik seit gestern. Ich will das drei Wochen machen. Man erwartet keine körperlichen Schäden.
Erstmeldung vom 23. März, 11.56 Uhr. Zuletzt aktualisiert: 12.27 Uhr.
Titelfoto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

