Todesfahrer vom Magdeburger Weihnachtsmarkt in Berliner Gefängnis verlegt

Von Dörthe Hein

Magdeburg/Berlin - Der Todesfahrer vom Magdeburger Weihnachtsmarkt wurde von Sachsen-Anhalt nach Berlin gebracht.

Taleb A. (51) wurde am 26. Juni zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.  © Hendrik Schmidt/dpa

Am Dienstag sei ein Untersuchungsgefangener "aus vollzugsorganisatorischen Gründen" auf dem Landweg in eine Justizvollzugsanstalt des Landes Berlin verlegt worden, erklärte ein Sprecher des Justizministeriums Sachsen-Anhalt. Nach dpa-Informationen handelt es sich bei dem Gefangenen um den 51 Jahre alten Todesfahrer.

"Die Maßnahme verlief ohne Vorkommnisse", erklärte der Sprecher außerdem. Weitere Angaben machte er nicht.

Während des Prozesses gegen ihn in Magdeburg war der Mann zu den Verhandlungstagen per Hubschrauber aus der Haftanstalt in Burg (Jerichower Land) eingeflogen worden.

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Das Landgericht Magdeburg hatte den Angeklagten am 26. Juni unter anderem wegen Mordes in sechs Fällen und versuchten Mordes in über 200 Fällen schuldig gesprochen.

Es verhängte eine lebenslange Freiheitsstrafe und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Entlassung aus der Haft nach 15 Jahren ist damit nahezu ausgeschlossen.

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Richter bescheinigten "große Gefährlichkeit"

Der Amokfahrer des Magdeburger Weihnachtsmarktes wurde in ein Berliner Gefängnis verlegt.  © Hendrik Schmidt/dpa

Der Mann aus Saudi-Arabien, der bis zur Tat als Psychiater im Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter arbeitete, war am 20. Dezember 2024 mit einem 340 PS starken Mietwagen durch eine Lücke zwischen Betonabsperrungen auf den belebten Weihnachtsmarkt gefahren.

Fünf Frauen und ein neunjähriger Junge starben, Hunderte Menschen wurden verletzt. 

Die Richter bescheinigten dem Angeklagten eine "große Gefährlichkeit". "Der Angeklagte hat während des Tatgeschehens kein Mitgefühl empfunden für andere Personen", hatte der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg in der Urteilsbegründung gesagt.

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Seine Empathiefähigkeit könne er quasi ein- und ausschalten. Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte dem Angeklagten eine narzisstische Persönlichkeitsstörung bescheinigt.

An seiner Schuldfähigkeit tauchten keine Zweifel auf.

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