Angeklagter im Fall des getöteten Joel (†6) frei: Beschwerde eingereicht

Neubrandenburg - Im Fall um den getöteten sechsjährigen Joel ist die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg gegen die Freilassung des angeklagten Jugendlichen aus der Untersuchungshaft beim Landgericht eingegangen.

Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg hat eine Beschwerde gegen die Freilassung des Angeklagten aus der U-Haft eingelegt. (Symbolbild)
Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg hat eine Beschwerde gegen die Freilassung des Angeklagten aus der U-Haft eingelegt. (Symbolbild)  © Bernd Wüstneck/dpa

Das teilte ein Sprecher des Gerichts am Dienstag mit. Der Verteidigung sei eine Frist zur Stellungnahme bis diesen Mittwoch um 13 Uhr eingeräumt worden, äußerte der Sprecher des Landgerichts Neubrandenburg weiter.

Das Gericht hat drei Tage Zeit, um zu entscheiden, ob die Beschwerde begründet ist. Wenn die Beschwerde aus Sicht des Landgerichts nicht begründet ist, geht der Fall demnach an das Oberlandesgericht Rostock, das dann entscheidet.

Der Prozess gegen den Teenager wegen Totschlags hatte in der vergangenen Woche vor dem Landgericht begonnen. Am zweiten Prozesstag am vergangenen Donnerstag entschied das Landgericht, ihn aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Die Kammer habe nach Prüfung des Haftbefehls keinen Haftgrund mehr erkannt, hatte ein Sprecher gesagt.

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"Der Haftgrund war die Wiederholungsgefahr."

Jahrelange Haft droht dem Angeklagten

An der Stelle, wo Joel (†6) getötet wurde, stehen Kerzen.
An der Stelle, wo Joel (†6) getötet wurde, stehen Kerzen.  © Christian Johner/dpa

Das Gericht ist nach Aussage des Sprechers jederzeit verpflichtet, während des Verfahrens zu prüfen, ob Gründe für eine Untersuchungshaft bestehen. Diese seien nach der Vernehmung von Zeugen nicht mehr festgestellt worden. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hingegen haben sich keine neuen Tatsachen ergeben.

Im vergangenen September soll der damals 14-Jährige in Pragsdorf bei Neubrandenburg Joel geschlagen und erstochen haben. Dem Angeklagten droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur hatte er zum Prozessauftakt geschwiegen.

Der Fall um den getöteten Joel hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. In dem Prozess fanden bislang zwei Verhandlungstage statt. Für den kommenden Dienstag ist der nächste Termin angesetzt. Danach sind bis Ende März noch vier weitere Termine vorgesehen. Dann könnte es ein Urteil geben.

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In Zusammenhang mit dem Fall ermittelt die Staatsanwaltschaft außerdem gegen den 17 Jahre alten Bruder des Angeklagten.

Titelfoto: Bernd Wüstneck/dpa

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