Kind mit Rute geschlagen: Urteil gegen Weihnachtsmann gefallen

Von Helmut Reuter

Stralsund - Ein Weihnachtsmann-Darsteller (62) aus Mecklenburg-Vorpommern muss eine Geldstrafe von 4000 Euro zahlen, weil er im vorigen Jahr in Stralsund einen vierjährigen Jungen mit einer Rute aus Tannenzweigen geschlagen hat.

Der Angeklagte (62, l.) nahm das Urteil des Gerichts an.
Der Angeklagte (62, l.) nahm das Urteil des Gerichts an.  © Stefan Sauer/dpa

Einen entsprechenden Beschluss fasste das Amtsgericht Stralsund, das auf Anregung der Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen den 62-Jährigen gegen die Geldauflage einstellte.

Der Angeklagte habe sich im Wesentlichen geständig gezeigt und sei durch die öffentliche mediale Aufmerksamkeit bereits gestraft, begründete die Staatsanwältin ihren Vorschlag.

Der Mann sei nicht aufgrund einer generellen kriminellen Energie angeklagt. Er weise aber eine völlig überholte und gesetzwidrigen Vorstellung auf, wie sich Erwachsene zu Kindern zu verhalten hätten.

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Die Anregung wurde vom Angeklagten und dessen Verteidiger angenommen. Der 62-Jährige schlüpft nach eigenen Angaben seit über 50 Jahren in die Rolle des Weihnachtsmannes. "Mein Mandant bedauert den Vorfall und auch, dass seine Karriere als Weihnachtsmann so endet", sagte Verteidiger Jens Peiser.

Die 24-jährige Mutter des Kindes schilderte, dass der Weihnachtsmann zunächst vor ihrem Sohn in die Hocke gegangen sei und mit ihm gesprochen habe. Ihr Sohn habe ihr auch gesagt, dass er die Zunge rausgestreckt habe.

Der Weihnachtsmann sei dann aus der Hocke hochgekommen, habe langsam die Rute gehoben und ihren Sohn in einer abschließenden Bewegung wie mit einem Peitschenhieb geschlagen.

Geschlagener Junge hat schlaflose Nächte

Das Verfahren gegen den 62-Jährigen wurde gegen Zahlung einer Geldstrafe eingestellt.
Das Verfahren gegen den 62-Jährigen wurde gegen Zahlung einer Geldstrafe eingestellt.  © Stefan Sauer/dpa

Ihr Sohn habe zunächst gar nicht reagiert und dann angefangen zu weinen. Nach dem Vorfall habe er nächtelang nicht geschlafen und sei zu ihr und ihrem Mann ins Bett gekommen. "Er hat eine tierische Angst vor Weihnachtsmännern und sagt 'Der Weihnachtsmann war böse zu mir.'"

Der Angeklagte habe ihren Sohn damals auch mehrmals als "Hosenscheißer" bezeichnet. Auch der Angeklagte sagte das aus. Allerdings sei das nicht böse gemeint gewesen.

Er räumte auch ein, dass er dem Jungen einen "Klaps" mit der etwa 90 Zentimeter langen Rute gegeben habe. Eine weitere Zeugin, die zufällig den Vorfall sah, sagte vor Gericht: "Das war kein Klaps auf den Po, das war ein Schlag."

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Der 62-Jährige betonte, mit dem "Klaps" habe er erreichen wollen, dass der Junge Respekt und Achtung zeige. Er habe ihn aber nicht verletzen wollen und auch nicht wahrgenommen, dass er den Jungen im Gesicht getroffen habe. "Das ist das Kuriose." Der Junge habe ihm mehrmals die Zunge rausgestreckt und auch "Doofer Weihnachtsmann" gesagt.

Der Richter hatte während der Verhandlung den Vorschlag in den Raum gestellt, dass der Weihnachtsmann mit einem Geschenk vorbeikommen und sich entschuldigen solle. Das sei vielleicht eine bessere Lösung als ein Urteil. Das lehnte die Mutter klar ab: "Ich wünsche nicht, dass er meinen Sohn sieht."

Titelfoto: Stefan Sauer/dpa

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