Brutaler Hammer-Angriff auf 17-Jährige: Angeklagte kommen glimpflich davon

Von Helmut Reuter

Neubrandenburg -Das Landgericht Neubrandenburg hat zwei junge Männer wegen eines Hammer-Angriffs auf eine 17-Jährige zu Haftstrafen von vier Jahren beziehungsweise vier Jahren und drei Monaten verurteilt.

Die Angeklagten sprachen vor Gericht ausführlich von Gewaltfantasien sowie dem Konsum gewalttätiger Videos auf Internetplattformen.
Die Angeklagten sprachen vor Gericht ausführlich von Gewaltfantasien sowie dem Konsum gewalttätiger Videos auf Internetplattformen.  © Bernd Wüstneck/dpa

Beide hatten die Geschädigte laut Gericht im November vorigen Jahres in einer Wohnung in Neustrelitz brutal angegriffen.

Während einer sie festhielt, habe der Zweite mit einem Hammer mehrmals auf den Kopf des Opfers geschlagen. Die heute 19 Jahre alten Angeklagten legten in dem Prozess umfassende Geständnisse ab. Die Urteile ergingen wegen gefährlicher Körperverletzung.

Das heute 18 Jahre alte Opfer wurde bei dem Angriff schwer verletzt. Die Geschädigte leidet nach Angaben des Nebenklägervertreters bis heute unter Panikattacken und unter schweren posttraumatischen Störungen.

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Die Angeklagten hatten vor Gericht ausführlich von Gewaltfantasien sowie dem Konsum gewalttätiger Videos auf Internetplattformen gesprochen. Nur weil das Opfer laut "Hört auf. Wir sind doch Freunde" schrie, hätten die Angreifer innegehalten und die Tat nicht fortgesetzt. Das wertete das Gericht letztlich als Rücktritt von der Tat. Ursprünglich lautete die Anklage auf versuchten Mord.

Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer Freiheitsstrafen von vier Jahren und elf Monaten sowie vier Jahren und neun Monaten gefordert.

Die Verteidiger plädierten auf eine Freiheitsstrafe von maximal drei Jahren für die Angeklagten. Die Verurteilten sind Deutsche und stellten sich nach der Tat.

Titelfoto: Bernd Wüstneck/dpa

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