Prozess zum Mordfall Fabian (†8): Angeklagte beantwortet erstmals Fragen

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Rostock - Am Donnerstag wird am Landgericht Rostock der Prozess zum gewaltsamen Tod des kleinen Fabian (†8) aus Güstrow fortgesetzt.

Gina H. (30) wird am Donnerstag erstmals Fragen beantworten.
Gina H. (30) wird am Donnerstag erstmals Fragen beantworten.  © Danny Gohlke/dpa

Am 28. Prozesstag wird die 30-jährige Angeklagte erstmals Fragen beantworten. Gina H. hatte im August bereits eine Erklärung von 95 eng bedruckten DIN-A4-Seiten verlesen.

Fragen wollte die Angeklagte bislang nicht beantworten. Anwalt Thomas Löcker wies darauf hin, dass die Befragung sehr strapaziös für seine Mandantin werde. Die Ankündigung kam für die Kammer überraschend.

Richter Holger Schütt versprach, Rücksicht zu nehmen und die Verhandlung zu unterbrechen, sollte dies nötig sein.

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Fragen können von der Kammer, der Staatsanwaltschaft, der Verteidigung und der Nebenklage gestellt werden.

Neben der Befragung der Angeklagten sei die ergänzende Vernehmung eines Polizeibeamten zur Handyauswertung bei der Angeklagten geplant, teilte eine Sprecherin des Gerichts auf TAG24-Anfrage mit.

Dabei gehe es um die von der Kammer in Auftrag gegebene Vergleichsuntersuchung, wie Bewegungen des Handys gespeichert werden. Bei einer vorangegangenen Vernehmung des Ermittlers seien Fragen bezüglich der Bewegungen des Handys der Angeklagten aufgekommen.

Die Polizei habe die Bewegungen nun in einem Experiment nachgestellt, erläuterte die Sprecherin.

Prozess um sechs Verhandlungstage verlängert

Der achtjährige Fabian aus Güstrow wurde durch Messerstiche getötet und seine Leiche anschließend angezündet.
Der achtjährige Fabian aus Güstrow wurde durch Messerstiche getötet und seine Leiche anschließend angezündet.  © Polizeipräsidium Rostock

Ursprünglich sollte am Donnerstag bereits der letzte Verhandlungstermin stattfinden. Da die Verteidigung noch mehrere Anträge gestellt habe, denen aktuell nachgegangen werde, verlängert sich der Prozess, so die Sprecherin.

Sechs weitere Prozesstage sind bis zum 6. Oktober abgesprochen. "Ob man die braucht, wird man sehen", sagte die Sprecherin.

Die Staatsanwaltschaft wirft Gina H. vor, den Achtjährigen am 10. Oktober 2025 aus seiner Wohnung gelockt, an einem Tümpel bei Klein Upahl erstochen und seinen Leichnam anschließend in Brand gesetzt zu haben.

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Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Titelfoto: Bildmontage: Danny Gohlke/dpa/Polizeipräsidium Rostock

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