Überraschung im Prozess zum Mordfall Fabian (†8): Dann will die Angeklagte Fragen beantworten

Von Christopher Hirsch

Rostock - Im Mordprozess zum Tod des achtjährigen Fabian aus Güstrow will die wegen Mordverdachts angeklagte 30-Jährige demnächst Fragen beantworten.

Bislang waren Fragen an die angeklagte 30-Jährige nicht möglich.  © Danny Gohlke/dpa

Nach ihrer langen vorgelesenen Erklärung vor rund einer Woche will die wegen Mordverdachts angeklagte 30-Jährige im Mordprozess zum Tod des achtjährigen Fabians aus Güstrow demnächst auch auf Fragen eingehen.

Sie sei "bereit, Fragen zu beantworten", sagte ihr Anwalt Thomas Löcker am 25. Verhandlungstag. Er wies aber auch darauf hin, dass dies "sehr, sehr strapaziös" für seine Mandantin werde.

Das Gericht plante die Befragung für den 10. September ein. "Sie bemüht sich das auch durchzuhalten", kündigte Löcker an. Er bezweifle aber, dass es möglich sein werde, die Angeklagte wie zuvor Zeugen teils den ganzen Tag zu vernehmen.

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Die Ankündigung komme für die Kammer überraschend, sagte der Vorsitzende Richter, Holger Schütt. Man werde Rücksicht nehmen, versprach er, und etwa die Verhandlung unterbrechen, wenn das notwendig sei oder gegebenenfalls die Befragung an einem zusätzlichen Tag fortführen.

Die Angeklagte hatte Anfang vergangener Woche eine Erklärung von 95 eng bedruckten DIN-4-Seiten vorgelesen. Auf Nachfragen wollte die Angeklagte danach nicht antworten.

Auch Mitte vergangener Woche hatten ihre Verteidiger eine Befragung ihrer Mandantin durch das Gericht abgelehnt.

Er sei sich sicher, dass sie keine fünf Minuten durchhalten würde, hatte Löcker da noch gesagt. Die Angeklagte sei nach ihren Einlassungen am vorhergehenden Verhandlungstag emotional sehr labil.

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Fall Fabian: Anstaltspsychologin sagt aus

Die Angeklagte geht laut der Anstaltpsychologin davon aus, dass man ihr etwas in die Schuhe schieben wolle.  © Bernd Wüstneck/dpa

In ihrer Einlassung hatte die Angeklagte die Vorwürfe gegen sie bestritten. Laut Anklage soll sie Fabian am 10. Oktober 2025 an einem Teich, etwa 15 Kilometer südlich von Güstrow, erstochen haben.

Das Motiv soll demnach mit dem Verhältnis der Angeklagten zu Fabians Vater und dem zeitweisen Ende dieser Beziehung zusammenhängen.

Am Dienstag sagte unter anderem die Psychologin der Justizvollzugsanstalt aus, in der die Angeklagte seit Anfang November 2025 in Untersuchungshaft sitzt.

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Auch ihr habe die Angeklagte wiederholt gesagt, dass sie unschuldig sei. Die Angeklagte beschäftige sich vor allem nach Gerichtstermin sehr viel damit, wie sie dargestellt wird, welche Sachverhalte besprochen wurden und wie diese bewertet werden.

Im Gespräch mit der Psychologin klage die Angeklagte, man wolle ihr "was in die Schuhe schieben".

Zeigt die Angeklagte manipulative Tendenzen in Haft?

Der Angeklagten werden manipulative Tendenzen vorgeworfen.  © Bernd Wüstneck/dpa

Zum Verhalten in der JVA ergab sich ein teils widersprüchliches Bild. So sagte die Psychologin, die 30-Jährige fiele im Wesentlich nicht negativ auf. Sie sei aktiv, beschäftige sich mit Kochen, Backen, Spielen oder Sport und wirke teils auch fröhlich seitdem sie Anschluss gefunden habe.

Ihr berichte die Angeklagte aber auch von Anfeindungen und Bedrohungen, die von anderen Inhaftierten ausgingen. Demnach meidet die Mehrheit der Inhaftierten die Angeklagte oder tritt offen gegen sie auf. Auch von Bedrohungen war die Rede.

Die Psychologin hat nach eigener Aussage keine ausführliche Diagnostik bei der Angeklagten durchgeführt. Das sei auch nicht üblich.

Eine bestehende Diagnose, nach der die Frau eine Persönlichkeitsstörung mit Borderline-Symptom habe, hält die Psychologin nach eigener Aussage aber für plausibel.

Der Prozess belastet die Angeklagte der Aussage zufolge zunehmend. Für die Angeklagte werde es konkreter, worum es gehe und welche Konsequenzen eine mögliche Verurteilung habe.

Vor Gericht ging es auch um Berichte des Vollzugsdienstes der JVA über mutmaßliche Manipulationsversuche seitens der Angeklagten, etwa um mehr Telefonate und mehr Kontakt mit bestimmten Inhaftierten zu erhalten. Die Psychologin sagte, auch sie sehe manipulative Tendenzen.

Die Angeklagte sei natürlich auf ihren eigenen Vorteil bedacht, gerade in Haft. Da sei ein derartiges Verhalten ein Stück weit nachvollziehbar.

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Unverständnis für Anteilnahme

Der achtjährige Fabian aus Güstrow wurde durch Messerstiche getötet und anschließend angezündet.  © Polizeipräsidium Rostock

Am Dienstag wurden erneut Sprachnachrichten der Angeklagten vorgespielt. Demnach äußerte die Frau im vergangenen Oktober Unverständnis für die große Anteilnahme.

Fabian sei zuvor kein weithin bekanntes Kind gewesen, sagte die Frau in einer Nachricht an einen Bekannten. Plötzlich trauere ganz Mecklenburg-Vorpommern um den Jungen aus Güstrow.

Sie beteuerte damals, wenige Tage nach Auffinden der Leiche, zwar, dass sie die Anteilnahme schön finde. Sie relativierte aber auch: Wenn andere Kinder sterben oder etwa missbraucht werden, gebe es keine derartige Aufmerksamkeit.

Die Anteilnahme nach dem gewaltsamen Tod des Jungen war groß. In der Kirche St. Marien in Güstrow versammelten sich Hunderte Menschen. Vor der Kirche wurden unzählige Kerzen und Kuscheltiere aufgestellt und abgelegt.

In der Stadt tauchten unter anderem Banner mit Fabians Namen auf. Bei einem Heimspiel des FC Hansa Rostock gab es eine Schweigeminute, wie damals die "Ostsee-Zeitung" berichtete.

Das gebe es nicht, wenn anderen Kindern etwas zustoße, sagte die Frau seinerzeit in einer weiteren Sprachnachricht. Überall würden täglich Kinder sterben. Sie sagte zudem, sie würde dem Jungen niemals etwas antun.

Der Prozess läuft seit dem 28. April, am Donnerstag wird er fortgesetzt. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Erstmeldung: 10.46 Uhr, zuletzt aktualisiert: 16.20 Uhr.

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