Ex-Landgerichts-Präsident vor Gericht: sexuelle Belästigung?

Traunstein/München - Der frühere Präsident des Landgerichts Traunstein steht an diesem Mittwoch selbst vor Gericht.

Der angeklagte ehemalige Präsident vom Landgericht Traunstein (M.) sitzt im Münchner Gerichtssaal. Links ist seine Anwältin Anita Süßenguth zu sehen.
Der angeklagte ehemalige Präsident vom Landgericht Traunstein (M.) sitzt im Münchner Gerichtssaal. Links ist seine Anwältin Anita Süßenguth zu sehen.  © Matthias Balk/dpa

Am Mittwoch begann am Münchner Amtsgericht der Prozess gegen den Juristen, der inzwischen im Ruhestand ist.

Seine frühere Sekretärin wirft ihm sexuelle Belästigung vor. Der Jurist selbst wollte sich zunächst nicht zu den Vorwürfen gegen ihn äußern. Seine Anwälte sagte, er werde "zu gegebener Zeit" Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen machen, nicht aber zur mutmaßlichen Tat.

Allerdings stellte der Mann seiner früheren Mitarbeiterin, die als Zeugin vor Gericht aussagte, Fragen.

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Zum Prozess kam es, weil der Mann Einspruch gegen einen Strafbefehl gegen ihn eingelegt hat.

Gernot Lehr, der Medienrechtsanwalt des früheren Gerichtspräsidenten, hatte bei Bekanntwerden der Hauptverhandlung vor einigen Wochen gesagt: "Der Strafbefehl hat weder eine tatsächliche noch eine rechtliche Grundlage, zumal das Amtsgericht den Eingang einer angekündigten umfassenden Stellungnahme nicht abgewartet hatte."

Disziplinarverfahren gegen Ex-Juristen läuft bereits

Weil der Mann Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegte, kommt es nun zum Prozess gegen ihn in München.
Weil der Mann Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegte, kommt es nun zum Prozess gegen ihn in München.  © Matthias Balk/dpa

Sein Mandant bestreite "mit Nachdruck den gegen ihn erhobenen Vorwurf". Darum habe dessen Strafverteidiger auch Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Bis das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist, gilt die Unschuldsvermutung.

Gegen den früheren Gerichtspräsidenten wurde auch ein Disziplinarverfahren eingeleitet. In dessen Verlauf ordnete das Dienstgericht beim Landgericht Nürnberg-Fürth im Oktober vergangenen Jahres seine vorläufige Suspendierung an - und dass die Hälfte seiner laufenden Dienstbezüge einbehalten wird.

Weil er Ende Januar "auf eigenen Wunsch aus dem Justizdienst ausgeschieden" sei, wie eine Sprecherin des bayerischen Justizministeriums am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur sagte, hat sich die Beschwerde, die er gegen seine vorläufige Suspendierung eingelegt hatte, inzwischen erledigt.

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Erstmeldung 5.58 Uhr, zuletzt aktualisiert 13.43 Uhr

Titelfoto: Matthias Balk/dpa

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