Frau getötet, weil sie "eine Hexe" war: Mann nach Tat im Wahn verurteilt

München - Nach der Tötung einer Patientin in einer Psychiatrie in Haar bei München ist ein 33-Jähriger des Totschlags schuldig gesprochen worden.

Der 33-Jährige gab vor Gericht zu, die Patientin gequält und getötet zu haben.
Der 33-Jährige gab vor Gericht zu, die Patientin gequält und getötet zu haben.  © Felix Hörhager/dpa

Das Landgericht München I habe am Freitag angeordnet, dass er in einer psychiatrischen Klinik bleibe, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht wertete die Tat demnach aber nicht wie die Staatsanwaltschaft als Mord, weil der Mann wegen seiner paranoiden Schizophrenie nicht bewusst die Arglosigkeit seines Opfers ausnutzen konnte.

Er habe die 40-Jährige vielmehr wegen seiner religiösen Wahnvorstellungen angegriffen.

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Der Mann hatte zu Beginn des Sicherungsverfahrens gegen ihn gestanden, seine Mitpatientin im Nachbarzimmer im Isar-Amper-Klinikum (IAK) im Mai 2022 mit einer Metallstange attackiert, mit einem Pullover aufgehängt und dann angezündet zu haben. Gott habe ihm den Mord aufgetragen, weil die Frau eine Hexe gewesen sei, hatte er gesagt.

Der Mann war erst wenige Stunden vor der Tat in die Klinik eingewiesen worden, weil er der Polizei gesagt hatte, dass er einen Hund auf Anordnung Gottes getötet habe und einen Menschen umbringen werde. Die Staatsanwaltschaft München I ermittelte in dem Zusammenhang auch wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung.

Staatsanwaltschaft München prüft: Hätte die Klinik die Tat verhindern können?

Die Ermittler prüften laut einer Sprecherin, "ob gegebenenfalls der Vorwurf der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen durch einzelne Personen im Verantwortungsbereich des IAK verwirklicht worden sein könnte".

Das Isar-Amper-Klinikum hatte sich auf Anfrage nicht zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft geäußert und die Anfrage an den zuständigen Bezirk Oberbayern weitergeleitet.

"Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, dass wir uns wegen des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens nicht zu dem Fall äußern können", sagte eine Sprecherin des Bezirks.

Titelfoto: Felix Hörhager/dpa

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