Kiff-Verbot im Englischen Garten gekippt

Von Britta Schultejans

München - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat das Cannabiskonsumverbot im Englischen Garten in München gekippt.

Ein Joint am Monopteros? Bislang war das Kiffen hier verboten.
Ein Joint am Monopteros? Bislang war das Kiffen hier verboten.  © Peter Kneffel/dpa

Das generelle Konsumverbot dort sowie im angrenzenden Hofgarten und Finanzgarten sei unwirksam, urteilten die VGH-Richter.

Sie gaben der Klage von zwei Männern statt, die in der Parkanlage Cannabis konsumieren wollen.

"Die Alt-68er haben hier schon gekifft", sagt Emanuel Burghard, der einer der beiden Kläger. Der Englische Garten gilt als eine der größten innerstädtischen Parkanlagen weltweit, ist größer als der Central Park in New York und der Hyde Park in London.

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Jahrzehntelang hätten Ordnungsbehörden Augen und Nasen weggedreht, wenn sie im Englischen Garten jemanden mit Joint entdeckt hätten - ausgerechnet nach der (Teil-)Legalisierung aber seien die Kontrollen verstärkt worden, sagt Burghard.

Nach einer Eil-Entscheidung im Sommer war das Verbot im Nordteil des Englischen Gartens bereits aufgehoben worden. Sollte die Entscheidung des Gerichts rechtskräftig werden, wäre der Konsum vorerst wieder in der kompletten Parkanlage sowie dem angrenzenden Hof- und Finanzgarten erlaubt.

Rückschlag für Bayerns Drogenpolitik: Gericht kippt Kiff-Verbot in München

René Korcak (v.l.n.r.), Anwalt David Werdermann und Emanuel Burghard sitzen im Saal des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs.
René Korcak (v.l.n.r.), Anwalt David Werdermann und Emanuel Burghard sitzen im Saal des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs.  © Malin Wunderlich/dpa

Zwar hat der VGH keine Revision zugelassen, dagegen kann der Freistaat Bayern aber Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.

Die Schlösserverwaltung argumentierte vor Gericht mit Gesundheits- und Jugendschutz und befürchtet Geruchsbelästigung durch Rauchschwaden von Joints.

Das Gericht folgte nun aber der Argumentation der Klägerseite, wonach die Staatsregierung über die ihr unterstellte Verwaltung versuche, "die Bundesregelung so weit wie möglich auszuhebeln". Der Anwalt der Kläger sprach in der Verhandlung von einer "drogenpolitischen Maßnahme im Gewande einer Nichtraucherschutz-Richtlinie".

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Die Entscheidung ist ein herber Rückschlag für die restriktive Drogenpolitik der bayerischen Staatsregierung, die die Teil-Legalisierung von Cannabis auf Bundesebene nicht verhindern konnte und darum angekündigt hatte, es Kiffern im Freistaat besonders schwer zu machen.

Titelfoto: Peter Kneffel/dpa

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