Heimlich mitgehört: Darf die "Letzte Generation" überwacht werden?

München - Das Amtsgericht München hat mehrere Beschwerden von Journalisten gegen die Telefonüberwachung eines Pressekontakts der "Letzten Generation" zurückgewiesen.

Weil ihre Aktionen die öffentliche Sicherheit gefährden könnten, wurde der Pressekontakt der "Letzten Generation" abgehört.
Weil ihre Aktionen die öffentliche Sicherheit gefährden könnten, wurde der Pressekontakt der "Letzten Generation" abgehört.  © Daniel Karmann/dpa

Unter anderem die erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Aktionen der Klimaaktivisten rechtfertige diesen Eingriff in die Pressefreiheit, teilte das Gericht am Mittwoch in München mit.

Die Abhöraktion im Zuge von Ermittlungen wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung sei ein "intensiver, allerdings kurzer Eingriff" gewesen.

Vor etwa fünf Monaten war bekannt geworden, dass das bayerische Landeskriminalamt auf Geheiß der Generalstaatsanwaltschaft München im Herbst 2022 mehrere Telefonanschlüsse, darunter auch ein Pressetelefon der Gruppe, abgehört hatte.

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Die Abhöraktion erfolgte damals mit richterlicher Zustimmung des Amtsgerichts München. Die Maßnahme hatte zu heftiger Kritik geführt.

Gegen die neuerliche Entscheidung des Amtsgerichts können die Betroffenen Beschwerde beim Landgericht München I einlegen.

Titelfoto: Daniel Karmann/dpa

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