München - Schon wieder stand Jens Lehmann (55) in der Kreide: Sein Anwalt klagte einen fünfstelligen Betrag ein. Denn der ehemalige Torwart hatte nach dem "Kettensägen-Prozess" seinen Verteidiger nicht bezahlt.
Sein Ex-Anwalt habe laut "SZ" vor dem Landgericht München II Klage eingereicht, da Lehmann ihm noch sein Rechtsanwaltshonorar in Höhe von 14.726,25 Euro plus Mehrkosten schulde.
Das Honorar, um das nun gestritten wurde, verlangt Lehmanns früherer Anwalt unter anderem für seine Verteidigung im sogenannten Kettensägen-Prozess.
Im Juli 2022 hatte der ehemalige Nationaltorwart eigenhändig mit einer Kettensäge einen Balken an der Garage seines Nachbarn angesägt – aus Ärger darüber, dass der Rohbau ihm angeblich die Sicht auf den Starnberger See nahm.
Wegen dieser Aktion musste sich Lehmann zunächst vor dem Amtsgericht Starnberg und später in zweiter Instanz vor dem Landgericht München II verantworten.
Das Gericht hatte beide Parteien von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen am Dienstag entbunden.
Der Anwalt des Klägers sowie der Vertreter von Jens Lehmann wurden per Videoschalte auf einen großen Bildschirm zugeschaltet – die Verhandlung fand somit überwiegend virtuell statt.
So viel muss Jens Lehmann nach der Verhandlung noch zahlen
Lehmanns derzeitiger Anwalt hielt die Honorarforderung für deutlich überhöht – eine Einschätzung, der sich der Vorsitzende Richter anschloss. Er empfahl beiden Seiten, sich auf einen Vergleich zu verständigen.
Anschließend schlug das Gericht vor, die ursprünglich geforderten rund 15.000 Euro um etwa 9000 Euro zu kürzen.
Nach rund 90 Minuten einigten sich beide Seiten auf eine Restzahlung von 5000 Euro. Der Vergleich ist widerruflich und kann bis zum 4. November zurückgezogen werden
Erst Anfang April musste sich Jens Lehmann mal wieder vor Gericht zeigen, weil sich der ehemalige Fußballnationaltorwart nach einem Oktoberfestbesuch 2024 betrunken hinters Steuer setzte.