Von Elke Richter
München - Im Mordprozess zu einem tödlichen Auto-Anschlag auf eine Demonstration in München hat die Bundesanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert.
Dies würde eine Freilassung auf Bewährung nach 15 Jahren Haft erheblich erschweren.
"Die Tathandlung war, man muss es so deutlich sagen, auf die Vernichtung von Menschenleben angelegt", sagte einer der beiden Anklagevertreter vor dem Oberlandesgericht München.
"Es besteht kein Zweifel daran, dass der Angeklagte das Auto bewusst in die Menschenmenge gesteuert hat", ergänzte er in dem rund zweistündigen Plädoyer.
Bei der Attacke auf einen Demonstrationszug der Gewerkschaft ver.di waren im Februar 2025 eine Mutter mit ihrer kleinen Tochter getötet und zahlreiche Menschen teils lebensgefährlich verletzt worden.
Die Bundesanwaltschaft wirft dem 25 Jahre alten Afghanen deshalb unter anderem zweifachen Mord, versuchten Mord in 22 Fällen sowie – überwiegend gefährliche – Körperverletzung in 22 Fällen vor.
Bundesanwaltschaft geht von religiös motiviertem politischen Anschlag aus
Wegen der bereits dafür zu erwartenden Strafe waren knapp zwei Dutzend weiterer Fälle vorrangig wegen Körperverletzung von der Strafverfolgung ausgenommen worden.
Die Bundesanwaltschaft geht von einem religiös motivierten politischen Anschlag aus. In der Wahrnehmung des Angeklagten habe die Attacke dem Willen Allahs entsprochen und sei eine gebotene Reaktion auf das Handeln der USA und anderer westlicher Staaten in Gaza und Afghanistan gewesen.
Ferner hätten persönliche Gefühlsregungen eine Rolle gespielt, sagte die Anklagevertreterin. "Der Angeklagte hat Menschen zum Objekt seiner Wut, Enttäuschung und Verbitterung gemacht, obwohl diese am Entstehen seiner Stimmungslage keinerlei Anteil hatten."
Am Nachmittag sollten noch die Plädoyers der Nebenklagevertreter vorgetragen werden und gegebenenfalls die Nebenkläger selbst zu Wort kommen.
Der Schlussvortrag der Verteidigung und das letzte Wort des Angeklagten sollen am morgigen Mittwoch folgen. Das Gerichtsurteil wird für den 6. August erwartet.