Nach mehr als vier Jahren Streit: Verfassungsgericht schmettert AfD-Klage gegen Artenschutzgesetze ab!

München - Bayerns Verfassungsgerichtshof hat eine Klage der AfD gegen das Artenschutzgesetz zurückgewiesen.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof verkündet am Mittwoch ein Urteil über die AfD-Klage gegen das Artenschutzgesetz.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof verkündet am Mittwoch ein Urteil über die AfD-Klage gegen das Artenschutzgesetz.  © picture alliance / dpa

"Die Anträge werden abgewiesen" sagte Gerichtspräsident Hans-Joachim Heßler am Mittwoch bei der Urteilsverkündung in München.

Sofern sie zulässig gewesen seien, verstießen die Anträge nicht wie vom Kläger behauptet gegen die Verfassung. Damit beendeten Bayerns höchste Richter einen mehr als vier Jahre andauernden Rechtsstreit, der auf das Volksbegehren "Rettet die Bienen" zurückging.

Die Abstimmung zur Umsetzung des Volksbegehrens war 2019 kaum vorbei, da drohte die AfD-Fraktion im Landtag schon mit der Klage. Sie fordert vom Gericht, beide aus dem Volksbegehren resultierten Gesetze und damit viele Regelungen für den Natur- und Artenschutz sowie die Landwirtschaft für nichtig zu erklären.

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Nach der mündlichen Verhandlung im Juli war noch nicht erkennbar gewesen, in welche Richtung das Urteil gehen wird.

Nur eines wurde klar: In der Entscheidung geht es auch um sehr grundsätzliche Fragen für die direkte Demokratie im Freistaat. Diese hat das Gericht nun beantwortet.

Konkret hatte die AfD ihre Klage mit vermeintlichen Verfassungsverstößen im Gesetzesverfahren und im Zulassungsverfahren für das Volksbegehren begründet. So sei dies vom Innenministerium nicht ausreichend auf seine Zulässigkeit geprüft worden, hieß es.

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Das Volksbegehren "Rettet die Bienen" sammelte rund 1,75 Millionen Unterschriften. (Archiv)
Das Volksbegehren "Rettet die Bienen" sammelte rund 1,75 Millionen Unterschriften. (Archiv)  © Matthias Balk/dpa

Außerdem kritisierte die Klägerseite, dass im Volksbegehren kein Termin für das Inkrafttreten, sondern die Formulierung "tritt am .... in Kraft" genannt wurde. Der Termin sei dann erst im weiteren Verfahren ergänzt worden.

Dadurch sei das Volksbegehren verändert worden, was aber qua Verfassung nicht zulässig sei. Die AfD sah ferner das Grundrecht auf Eigentum verletzt, da den Bauern vorgeschrieben würde, was sie auf ihrem Land machen sollten.

Die Juristen der Staatsregierung, des Landtags, der Ministerien und auch der Initiatoren des Volksbegehrens wiesen die Forderungen unisono als unbegründet zurück. Das Volksbegehren und die Umsetzung seien "selbstverständlich rechtsgültig" gewesen, betonten sie.

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Das Volksbegehren "Rettet die Bienen" war mit rund 1,75 Millionen Unterschriften das bisher erfolgreichste Volksbegehren in Bayern überhaupt.

Die AfD hatte bereits während des Gesetzgebungsverfahrens keinen Hehl aus ihrer Ablehnung der Maßnahmen für einen besseren Artenschutz in Bayern gemacht.

Titelfoto: picture alliance / dpa

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