21-Jähriger von Polizei erschossen: Erster Prozesstermin steht fest

Von Mirjam Uhrich, Helen Hoffmann

Oldenburg - Der Prozess um die tödlichen Polizeischüsse auf den 21-jährigen Lorenz in Oldenburg beginnt am 18. Januar 2027.

In Oldenburg war der 21 Jahre alte Lorenz im April 2025 durch die Polizei erschossen worden.  © NonstopNews/Gerrit Schröder

Das Landgericht hat Verhandlungstermine bis Juni 2027 festgelegt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Demnach sind bislang 21 Prozesstage geplant. Angeklagt ist ein Polizist.

Der Beamte soll den 21-Jährigen in der Nacht zu Ostersonntag 2025 bei einem Einsatz in der Oldenburger Fußgängerzone von hinten erschossen haben.

Der Deutsche soll fünfmal aus höchstens anderthalb Metern Entfernung abgedrückt haben. Laut Anklage wurde Lorenz viermal getroffen - in Bauch, Oberschenkel, Hüfte und Kopf. Der Deutsche starb wenig später im Krankenhaus.

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Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten fahrlässige Tötung vor. Er soll irrtümlich geglaubt haben, sich in einer Notwehrlage zu befinden.

Doch als ausgebildeter Polizist hätte er laut den Ermittlern erkennen können und müssen, dass Lorenz ihn nicht angreifen wollte. Stattdessen habe er versucht zu fliehen.

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Warum das Verfahren unter besonderer Beobachtung steht

Fotos, Blumen und Kerzen erinnerten damals am Tatort in der Innenstadt an Lorenz. Anfang 2027 steht der Polizist vor Gericht. (Archivfoto)  © Hauke-Christian Dittrich/dpa

Die Initiative "Gerechtigkeit für Lorenz" geht davon aus, dass Rassismus die Hauptursache für den Tod des Schwarzen war. Die Tat sorgte weit über die Grenzen der niedersächsischen Stadt hinaus für Entsetzen. Bundesweit gingen Menschen gegen Polizeigewalt und Rassismus auf die Straßen.

Lorenz' Eltern werden im Prozess als Nebenkläger auftreten. Dass es überhaupt zu einem Gerichtsverfahren kommt, ist ungewöhnlich. Nur selten sitzt in Deutschland ein Polizist wegen tödlicher Schüsse auf der Anklagebank.

Bei Polizeieinsätzen kamen im vergangenen Jahr mindestens 16 Menschen bundesweit ums Leben, in allen Fällen wird automatisch ermittelt.

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Die meisten Verfahren gegen Beamtinnen und Beamten werden eingestellt, nur etwa zwei Prozent der Fälle landen nach Schätzung von Experten vor Gericht.

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