Frau bei Freigang getötet: Mann zu zehn Jahren Haft verurteilt

Göttingen - Im September 2021 wird eine Frau am Rand eines Maisfelds in Moringen (Landkreis Göttingen) tot aufgefunden. Sie wurde erstochen. Schnell richtet sich der Verdacht gegen einen psychisch kranken Freigänger. Nun gibt es ein Urteil.

Der 59-jährige Angeklagte wurde wegen Totschlags verurteilt.
Der 59-jährige Angeklagte wurde wegen Totschlags verurteilt.  © Stefan Rampfel/dpa

Ein vielfach vorbestrafter Mann, der bei einem Freigang aus dem Maßregelvollzug eine Frau getötet hat, ist vom Landgericht Göttingen zu zehn Jahren Haft verurteilt worden.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der heute 59-Jährige die Frau im September 2021 am Rand eines Maisfeldes in Moringen bei Göttingen erstach, wie der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung am Montag sagte.

Das Urteil lautet auf Totschlag.

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Weil der psychisch kranke Mann während des langen Verfahrens im geschlossenen Vollzug untergebracht war, gelten drei Monate bereits als verbüßt.

Der Mann soll zudem nach der Haftstrafe in Sicherungsverwahrung kommen. In Sicherungsverwahrung kommen Menschen, die nach langjähriger Haft noch immer als gefährlich gelten. Sie werden dort auf unbestimmte Zeit untergebracht, bis sie als nicht mehr gefährlich gelten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Angeklagter bestreitet Tat, Gericht ist sich dennoch sicher

Die Verhandlung wurde vor dem Landgericht Göttingen abgehalten.
Die Verhandlung wurde vor dem Landgericht Göttingen abgehalten.  © Swen Pförtner/dpa

"Das ist der Tiefpunkt Ihres Lebens", sagte der Vorsitzende Richter in Richtung des Täters. Eine geringere Strafe sei für das grausige Verbrechen nicht möglich gewesen.

Auch wenn es sich um einen reinen Indizienprozess handele, habe die Kammer keine Zweifel an der Täterschaft des 59-Jährigen.

Unter anderem habe ihn ein Pfleger in der Nähe des Tatortes erkannt, zudem sei das Tatmesser in seiner Wohnung entdeckt worden. Der Mann hatte die Tat zum Prozessauftakt abgestritten.

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Das Gericht ging davon aus, dass die Tat spontan erfolgte. Es sei zudem nicht auszuschließen, dass der Mann dabei in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt gewesen sei.

Er habe sich während seines Freigangs in dem Maisfeld aufgehalten, vermutlich um Mais zu schneiden. Das habe er häufiger getan.

Warum genau er die 64 Jahre alte Frau dann angriff und fünfmal auf sie einstach, könne nicht abschließend geklärt werden, weil der Täter sich dazu nicht eingelassen habe.

Die Walkerin sei vermutlich in das Maisfeld gegangen, um sich zu erleichtern, sagte der Richter. Wegen der körperlichen Überlegenheit des Täters habe sie keine wirkliche Chance gehabt, sich zu wehren.

Tatmuster ähnelt sich mit früheren Straftaten

Die Tat füge sich in eine Reihe von Straftaten mit ähnlichem Muster ein. Der seit fast 44 Jahren in Gefängnissen oder dem Maßregelvollzug untergebrachte Deutsche sei immer, wenn er Lockerungen erhalten habe, straffällig geworden, sagte der Richter.

Mehrfach habe er in seinem Leben Frauen mit einem Messer angegriffen und verletzt. Bereits 1979 sei er erstmals mit Körperverletzungen gegen Frauen aufgefallen. Mit 16 Jahren dann sei er 1980 erstmals straffällig geworden.

Zu bedenken gab der Richter, dass es bei der Geburt des Täters zu einem Sauerstoffmangel kam. Davon habe er Hirnschäden davongetragen. Auch habe er eine Persönlichkeitsstörung.

Der Täter trage viel Frust in sich, der sich schlussendlich immer in Gewalt gegen Frauen entlade.

Wegen Freigang-Erlaubnis: Kritik an Klinik sei nicht berechtigt

Lockerungen während der Unterbringung im Maßregelvollzug Moringen wurden auf Grundlage von Gutachten entschieden. Der Täter sei für seie Tat deshalb selbst verantwortlich.
Lockerungen während der Unterbringung im Maßregelvollzug Moringen wurden auf Grundlage von Gutachten entschieden. Der Täter sei für seie Tat deshalb selbst verantwortlich.  © Swen Pförtner/dpa

Der 59-Jährige, der zum Zeitpunkt der Tat in einer Wohngemeinschaft des Maßregelvollzugs im südniedersächsischen Moringen untergebracht war, habe sich in der Kleinstadt tagsüber frei bewegen können.

Die Einrichtung nahm der Richter in Schutz. "Sie sind allein dafür verantwortlich", sagte er in Richtung des Täters. Die Klinik in Moringen habe eine sehr schwere Aufgabe und treffe Entscheidungen über Lockerungen zur Unterbringung nicht allein, sondern unter anderem auf Grundlage von Gutachten.

Damit erfülle sie die Anforderung der Resozialisierung. Letztlich seien solche Taten nicht komplett zu verhindern.

Nach der Tat war in Medien Kritik daran aufgekommen, dass der Mann Freigang hatte. Das Niedersächsische Sozialministerium sagte damals, dass kein Fehlverhalten der Moringer Klinik bekannt sei.

Eine Haftunterbringung und die Sicherungsverwahrung waren aus Sicht der Kammer alternativlos. "Die Mittel des Maßregelvollzugs sind erschöpft", sagte der Vorsitzende Richter. Sie hätten letztlich nichts gebracht.

Titelfoto: Bildmontage: Swen Pförtner/dpa, Stefan Rampfel/dpa

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