Mutter-Tochter-Duo bestellt Auftragskiller: Vor Gericht werden grausame Details enthüllt

Braunschweig - "Der muss sterben, weil er ein Arschloch ist." Die wichtigsten Sätze sind von der Polizei abgehört und auf Band festgehalten. Für das Gericht ist klar, dass eine Mutter und ihre Tochter die Tötung des Ex-Freundes der Jüngeren beauftragt haben. Beide müssen in Haft.

Im Prozess gegen eine Mutter und ihre Tochter ist das Urteil gefallen.
Im Prozess gegen eine Mutter und ihre Tochter ist das Urteil gefallen.  © Moritz Frankenberg/dpa

Von dieser Geschichte mussten auch die Ermittler erst überzeugt werden: An einem frühen Dezembermorgen kommt ein Mann zur Polizei in Wolfenbüttel und berichtet, dass er von zwei Frauen als Auftragsmörder engagiert worden sei.

Erst als er einige Tausend Euro auf den Tisch legt, ist das Interesse der Beamten geweckt. Die Polizei verkabelt den Mann bei einem letzten Absprache-Treffen und nimmt danach eine Frau und ihre Mutter fest.

Für den Mordauftrag am Ex-Freund der Tochter müssen die beiden Frauen aus Wolfenbüttel nun für mehrere Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Braunschweig verurteilte eine 41 Jahre alte Angeklagte am Dienstag zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft. Ihre 69 Jahre alte Mutter erhielt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren.

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Nach Überzeugung der Strafkammer haben die beiden Angeklagten den Mord bei dem vermeintlichen Auftragskiller beauftragt. Beide Frauen wurden wegen gemeinschaftlich versuchter Anstiftung zum Mord verurteilt.

Mutter-Tochter-Duo zahlte 17.000 Euro für Mord an Ex-Freund

Das Landgericht Braunschweig hatte die beiden Frauen zu drei bzw. fünf Jahren Haft verurteilt.
Das Landgericht Braunschweig hatte die beiden Frauen zu drei bzw. fünf Jahren Haft verurteilt.  © Julian Stratenschulte/dpa

Die 69 Jahre alte Iranerin und ihre 41 Jahre alte deutsch-iranische Tochter wollten dem Vorsitzenden Richter zufolge vor allem verhindern, dass der 36 Jahre alte Ex-Partner der Tochter das gemeinsame Kind weiterhin regelmäßig sieht.

Die Mutter nahm dafür Kontakt zu einem Bekannten auf. Bei mehreren Treffen mit der Tochter bekam er Fotos, Schichtpläne und Autokennzeichen überreicht. Der 33-jährige Syrer spielte zum Schein lange mit, hatte nach Überzeugung des Gerichts aber nie vor, die Tat wirklich umzusetzen.

Nachdem die vereinbarte Summe von 17.000 Euro gezahlt war, wendete er sich an die Polizei, ließ den Plan auffliegen und trat im Prozess als wichtiger Zeuge auf. Nach seinem Hinweis hörte die Polizei das vermeintlich letzte Treffen für Detailabsprachen ab. Die etwa 40-minütige Tonaufzeichnung wurde zum zentralen Beweisstück. "Der muss sterben, weil er ein Arschloch ist", ist darauf von der jüngeren Angeklagten zu hören.

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Wer diese Aufnahme gehört habe, könne keine Zweifel mehr haben, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung.

Landgericht Braunschweig verhängt langjährige Haftstrafen

Die zwei Angeklagten sollen einen Mann mit 17.000 Euro zum Mord am Ex-Freund der Tochter beauftragt haben.
Die zwei Angeklagten sollen einen Mann mit 17.000 Euro zum Mord am Ex-Freund der Tochter beauftragt haben.  © Friso Gentsch/dpa

Die 41-Jährige beschreibe darin ihre Tötungsfantasien: In jedem Fall müsse das Opfer Schüsse in Mund und Herz kassieren. Sollte es Fotos geben, würde sich auch die Mutter darüber freuen. Die Botschaft des Gesprächs sei klar: Hauptsache schnell und tot.

"Es war der größte Fehler meines Lebens", hatte die 41 Jahre alte Angeklagte in ihren letzten Worten nach der Beweisaufnahme gesagt. Im Verfahren hatte sie die Vorwürfe zu wesentlichen Teilen eingeräumt, einige Aspekte der Anklage aber zurückgewiesen. Sie hatte sich bei der Familie des geplanten Opfers und bei ihrer Mutter entschuldigt. Diese schwieg zu den Vorwürfen.

Das Ziel, weitere Treffen zwischen dem Ex-Freund und dem gemeinsamen Sohn zu verhindern, scheiterte komplett. Der kleine Junge lebt seit der Verhaftung von Mutter und Oma ganz bei seinem Vater. Zum Prozessauftakt hatten noch Schläge des Mannes in der Beziehung und von ihm verspieltes Geld im Raum gestanden. Den Vorwurf von Gewalt nahm die Angeklagte aber selbst zurück, und Geld spielte nach Auffassung des Gerichts nur am Rande eine Rolle.

Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, eine Revision dagegen ist möglich.

Titelfoto: Moritz Frankenberg/dpa

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