Besitzer gibt Hündchen wegen Klinik-Aufenthalt an Bekannte ab: Jetzt steht die Frau vor Gericht!

Düsseldorf - Am heutigen Mittwoch musste sich eine Frau (41) wegen Unterschlagung von Hündchen "Krümel" vor dem Amtsgericht Düsseldorf verantworten. Nun ist eine Entscheidung gefallen.

Der Besitzer hatte die 41-jährige Düsseldorferin angezeigt.
Der Besitzer hatte die 41-jährige Düsseldorferin angezeigt.  © Rolf Vennenbernd/dpa

Der Streit um das Hündchen Krümel ist mit einem Freispruch zu Ende gegangen.

Einer 41-Jährigen war vorgeworfen worden, die Mischlingshündin, die sie während des Krankenhausaufenthalts des Herrchens betreut hatte, trotz mehrfacher Aufforderung nicht zurückgegeben zu haben. Es wurde Anklage erhoben.

Gegen diesen Vorwurf der Unterschlagung wehrte sich die Düsseldorferin am Mittwoch als Angeklagte vor dem Amtsgericht vehement.

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Sie habe den Hund des obdachlosen Mannes aus Gutherzigkeit zu sich genommen und ihn bereits einen Tag nach der Aufforderung des Besitzers zurückgegeben. "Hinterher ist es mir dann zum Verhängnis geworden", sagte sie.

Der Besitzer des Hundes erschien nicht zum Prozesstermin. Dem Richter zufolge hatte auch die polizeiliche Fahndung im letzten Jahr keine Hinweise auf seinen Aufenthaltsort gegeben.

Erstmeldung am 12. April: 5.59 Uhr; Letzte Aktualisierung: 17.45 Uhr

Titelfoto: Rolf Vennenbernd/dpa

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