Dreist den Staat betrogen: Corona-Hilfen-Betrüger müssen in den Knast

Düsseldorf - Drei Männer standen in Düsseldorf vor Gericht, weil sie Firmen erfunden hatten über die Millionen Euro an Corona-Hilfen illegal abgerechnet wurden. Zwei müssen nun für längere Zeit ins Gefängnis.

Vor dem Landgericht Düsseldorf wurden am Dienstag die Urteile in dem Betrugsfall gesprochen.
Vor dem Landgericht Düsseldorf wurden am Dienstag die Urteile in dem Betrugsfall gesprochen.  © Martin Gerten/dpa

Die Angeklagten aus Essen, Dortmund und Köln (46 bis 56 Jahre alt) hatten von März 2020 bis Ende November 2022 mehrere Schein-Firmen gegründet.

Anschließend hatten die Kriminellen darüber staatliche Corona-Soforthilfen und KfW-Darlehen in Höhe von knapp sechs Millionen Euro ergaunert.

Tatsächlich hatten diese Firmen in der Praxis aber nie existiert. Weil die jetzt Verurteilten über sogenannte Strohmänner aus Italien und Südosteuropa die Firmen angemeldet hatten, dauerte es bis die Ermittler dahinter kamen.

Nächste Haftstrafe für Cum-Ex-Betrüger: So lange muss Bank-Gründer in den Knast!
Gerichtsprozesse NRW Nächste Haftstrafe für Cum-Ex-Betrüger: So lange muss Bank-Gründer in den Knast!

Dingfest gemacht werden konnten die Täter erst, als die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft belastende Telefonate mithören und daraufhin Unterlagen sicherstellen konnte. Ein 56-Jähriger hatte dann auch Geständnisse abgelegt und die Mitangeklagten belastet. Sein Fall wird noch gesondert verhandelt.

Zwei der Täter verurteilte das Gericht am Dienstag zu vier beziehungsweise fünf Jahren und acht Monate Haft wegen bandenmäßigen Betrugs. Der dritte Mann kam wegen Beihilfe mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren davon.

Titelfoto: Martin Gerten/dpa

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse NRW: