Emily (†13) stirbt auf Klassenfahrt: Lehrerinnen drohen bis zu fünf Jahre Haft!

Mönchengladbach - Nach jahrelangem Ringen um die juristische Aufarbeitung des Todes einer zuckerkranken Schülerin (13) bei einer Klassenfahrt beginnt am Mittwoch der Prozess vor dem Landgericht Mönchengladbach.

Am 17. Januar beginnt vor dem Landgericht in Mönchengladbach der Prozess gegen die zwei Lehrerinnen.
Am 17. Januar beginnt vor dem Landgericht in Mönchengladbach der Prozess gegen die zwei Lehrerinnen.  © Roberto Pfeil/dpa

Zwei Lehrerinnen sind dort wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Die 34 und 60 Jahre alten Frauen hatten die mehrtägige Studienfahrt nach London begleitet.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, sich vor Beginn der Fahrt nicht die erforderlichen Kenntnisse über die Erkrankungen der mitreisenden 60 bis 70 Schüler und Schülerinnen verschafft zu haben. Emily war im Juni 2019 in London in einem Krankenhaus gestorben.

Die Schülerin oder deren Angehörige hatten laut Anklage im Zusammenhang mit der Studienfahrt nicht über die Diabeteserkrankung von Emily informiert, sodass die Lehrerinnen keine Kenntnis davon hatten.

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Den Ermittlungen zufolge hatte das Mädchen auf der Fahrt die erforderlichen Blutzuckermessungen und die Gabe von Insulin vernachlässigt, was zu einer stetigen Verschlechterung ihres Zustandes führte.

Der komplexe Fall beschäftigt die Justiz seit langem. Der Vater des Kindes hatte bei der Staatsanwaltschaft eine Wiederaufnahme bewirkt. Im Februar 2023 hatte dann das Landgericht Mönchengladbach die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen die Pädagoginnen abgelehnt.

Das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf ließ die Anklage danach aber zu.

Lehrerinnen droht Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren

Die höhere Instanz hielt eine Verurteilung der Angeklagten für hinreichend wahrscheinlich. Das OLG sprach in seinem Beschluss auch davon, dass wohl "eine Verkettung mehrerer unglücklicher Umstände zu dem tragischen Tod" der 13-Jährigen geführt haben dürften.

Im Fall eines Schuldspruchs sind bei der angeklagten fahrlässigen Tötung eine Geldstrafe, aber auch eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren möglich. Das Landgericht Mönchengladbach hat den Prozess bis in den Mai hinein geplant.

Nebenkläger sind der Vater und die allein sorgeberechtigte Mutter. An den 14 geplanten Verhandlungstagen sollen 22 Zeugen vernommen werden. Darunter sind Schüler, Lehrer, Eltern und zwei Sachverständige.

Titelfoto: Roberto Pfeil/dpa

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