Intercity fährt zwei Gleisarbeiter tot: Angeklagter freigesprochen

Von Jonas-Erik Schmidt

Brühl/Hürth - Etwas mehr als zwei Jahre nach einem schweren Zugunglück mit zwei Toten bei Hürth ist der Prozess zu dem Unfall mit einem Freispruch zu Ende gegangen.

Dem Angeklagten (54, v.) wurde fahrlässige Tötung im Zusammenhang mit dem Zugunglück von Hürth vorgeworfen.
Dem Angeklagten (54, v.) wurde fahrlässige Tötung im Zusammenhang mit dem Zugunglück von Hürth vorgeworfen.  © Henning Kaiser/dpa

Dem 54 Jahre alten Angeklagten könne man nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein juristisch relevantes Fehlverhalten nachweisen, urteilte das Amtsgericht in Brühl.

Daher sei der Mann freizusprechen. Zuvor hatte auch die Staatsanwaltschaft einen Freispruch beantragt. Die ursprünglichen Vorwürfe hätten sich nicht bestätigt, hieß es.

Bei dem schweren Unfall im Mai 2023 waren ein 27- und ein 31-Jähriger gestorben, die sich für Bauarbeiten an einem Bahngleis aufgehalten hatten. Sie wähnten sich in Sicherheit und dachten, die Strecke sei gesperrt. Dann aber fuhr ein Intercity-Zug in die Arbeitsstelle. Die beiden Männer waren sofort tot. Einige Kollegen konnten sich noch im letzten Augenblick retten.

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Letztlich blieb im Prozess aber unklar, wo die Fehlinformation, dass das Gleis gesperrt war, ihren Ausgang genommen hatte und warum. Der Angeklagte beteuerte, dass nicht er, sondern ein Bauüberwacher - der sogenannte Technische Berechtigte - damals die Sperrung postuliert habe.

Zug hat bei Tempo 160 einen Bremsweg von 608 Metern

Auch er selbst habe dieser Information vertraut. Der Technische Berechtigte wiederum - ein Ingenieur - machte als Zeuge im Prozess keine Angaben. Ein dritter Mann, der nach Darstellung des Angeklagten bei dem entscheidenden Gespräch dabei war, war bei dem Unglück ums Leben gekommen.

Es sei nicht mit ausreichender Sicherheit feststellbar, was dazu geführt habe, dass der Angeklagte das Gleis dann gegenüber weiteren Beteiligten als gesperrt bezeichnet habe, entschied das Gericht. Letztlich käme sogar ein "nicht strafbares Missverständnis" in Betracht.

Erstmeldung vom 23. Juli 8.52 Uhr, aktualisiert um 16.30 Uhr.

Titelfoto: Henning Kaiser/dpa

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