Feuerteufel aus NRW fackelt 40 Fahrzeuge ab: Das ist seine Strafe

Von Martin Höke

Mönchengladbach - Wegen Brandstiftung und Sachbeschädigung hat das Landgericht Mönchengladbach einen 26 Jahre alten Mann zu einer Haftstrafe von neun Jahren verurteilt.

Die Staatsanwältin hatte elf Jahre Haft für den Angeklagten (26) gefordert, der Verteidiger eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. (Symbolbild)
Die Staatsanwältin hatte elf Jahre Haft für den Angeklagten (26) gefordert, der Verteidiger eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. (Symbolbild)  © Christian Charisius/dpa pool/dpa

Mit einem inzwischen verstorbenen Komplizen soll der 26-Jährige über 40 Fahrzeuge in Mönchengladbach und Viersen abgefackelt haben.

Unter anderem ging ein Transporter mit sieben Neufahrzeugen in Flammen auf mit einem Schaden von 600.000 Euro. Der gesamte Sachschaden der zwischen Juli 2022 und Dezember 2023 erfolgten Taten soll bei knapp einer Million Euro liegen.

Der Mönchengladbacher hatte nach seiner Festnahme bei der Polizei umfassend gestanden. Im Prozess dagegen hatte er nur vier Taten zugegeben.

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Sein Verteidiger sagte, dabei habe es sich um Brände gehandelt, die nach dem Tod seines Freundes und Mittäters gelegt wurden. Den Rest soll demnach der 24-jährige Mittäter, der im Oktober 2023 Suizid beging, gelegt haben.

Der Anwalt forderte vergeblich, das von seinem Mandanten bei der ersten Vernehmung abgelegte Geständnis im Prozess nicht zu verwerten. Der 26-Jährige habe sich damals in einer Ausnahmesituation befunden und sei von den vernehmenden Beamten irreführend über seine Rechte belehrt worden.

Geständnis des Angeklagten vor Gericht verwertbar

Das sah die Strafkammer anders. "Die bei der Polizei gemachten Aussagen waren spontan und glaubhaft, die im Prozess gemachten Angaben dagegen wirkten konstruiert", sagte der Vorsitzende Richter.

Außerdem sei der Angeklagte nach Ansicht einer Gutachterin vernehmungsfähig gewesen. Die Richter rechneten dem Angeklagten 22 Brandstiftungen zu.

Die Staatsanwältin hatte elf Jahre Haft gefordert, der Verteidiger eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Der Verteidiger hat Rechtsmittel angekündigt.

Titelfoto: Christian Charisius/dpa pool/dpa

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