Handy in der Hose während Prüfung: Gericht kennt kein Pardon

Münster - Das Oberverwaltungsgericht NRW hat entschieden, dass der Täuschungsversuch eines Polizeischülers bestehen bleibt. Während einer Klausur hatte der Mann sein Handy eingeschaltet in der Tasche.

Während der Prüfungssituation hatte der Mann immer wieder auffällig nach rechts unten in Richtung seines Telefons und dann nach vorn zur Aufsicht geblickt. (Symbolbild)  © 123RF/archnoi1

Der Kläger hatte behauptet, "schlichtweg vergessen" zu haben, sein Mobiltelefon auszuschalten.

Diese Ansicht fand das Gericht nicht überzeugend, da der Polizeivollzugsdienst-Student während der Prüfung mehrfach nach unten rechts in Richtung seiner Hosentasche und dann zur Aufsicht geblickt hatte.

Die Aufsichtsperson hatte ihn dabei beobachtet, gebeten, seine Hosentasche zu entleeren, und war so auf das eingeschaltete Handy gestoßen.

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Die Prüfungsordnung besagt, dass sich Telefone in den Jacken oder Taschen und "nicht am oder neben dem Arbeitsplatz befinden" müssen, heißt es in der Urteilsbegründung.

Dass hier "augenfällig unschlüssige und widersprüchliche Ermessenserwägungen" vorliegen, wie der Antragssteller behauptet hatte, war nicht die Sichtweise des OVG Münster.

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Betrugsmöglichkeiten insbesondere durch Künstliche Intelligenz enorm

Stattdessen wurde der Täuschungsversuch bei der Wiederholungsprüfung wegen seiner Schwere verurteilt. Sowohl beim Toilettengang, aber auch darüber hinaus, bestehen vielfältige Schummelmöglichkeiten mit einem eingeschalteten Smartphone.

Diese hätten sich insbesondere durch die Möglichkeit des KI-Gebrauchs "in kürzester Zeit nochmals erheblich vertieft".

Auch auf den Kosten von 2500 Euro für das Gerichtsverfahren bleibt der Kläger sitzen.

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