Mann entführt und misshandelt: Täter setzen sich während Gerichtsprozess ab

Von Martin Höke

Mönchengladbach - Im Mönchengladbacher Prozess um die Entführung und Misshandlung eines Syrers hat das Landgericht bis zu sieben Jahre und neun Monate Haft verhängt.

Das Gericht befand die Angeklagten des erpresserischen Menschenraubs und der gefährlichen Körperverletzung für schuldig.  © Roberto Pfeil/dpa

Allerdings waren bei der Urteilsverkündung nur noch zwei der sechs Angeklagten im Saal - die anderen hatten sich abgesetzt, zwei von ihnen in einer Pause kurz vor den Plädoyers. Sie werden nun mit Haftbefehl gesucht.

Die sechs Syrer hatten im April 2022 nach Überzeugung des Gerichts einen inzwischen 24-jährigen Landsmann entführt, nach Holland verschleppt, über mehrere Tage gefangen gehalten und gequält. Die Angeklagten sind zwischen 24 und 56 Jahre alt.

Das Gericht befand sie des erpresserischen Menschenraubs und der gefährlichen Körperverletzung für schuldig. Das Opfer sei mit Messern, glühenden Eisenstangen und heißem Wasser malträtiert worden. Der mit 24 Jahren jüngste Angeklagte bekam mit zweieinhalb Jahren Jugendhaft die niedrigste Strafe.

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"Wir sind überzeugt, dass es sich so zugetragen hat wie angeklagt", betonte Richter Martin Alberring. Anlass für die Tat war, dass der 24-Jährige seine Verlobung mit der Schwester eines Angeklagten gelöst hatte.

Deren Angehörige hätten daraufhin auf brutale Weise das bereits gezahlte Brautgeld in Höhe von knapp 10.000 Euro zurückholen wollen.

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Verteidiger zweifeln an Glaubwürdigkeit des Opfers

Die Verteidiger hatten erheblich die Glaubwürdigkeit des Opfers in Zweifel gezogen: Der 24-Jährige sei mehrfach wegen Betrugs vorbestraft und verbüße derzeit wegen 36-fachen Betrugs im Norddeutschland eine mehrjährige Haftstrafe.

Aus ihrer Sicht hat sich der 24-Jährige die Misshandlung ausgedacht, um das geforderte Lösegeld für sich zu ergaunern. Die Verteidiger hatten Freisprüche gefordert und kündigten an, das Urteil anzufechten.

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