Mann schwängert Stieftochter (11) bei schwerem Missbrauch

Von Claudia Irle-Utsch

Siegen - Nachdem seine minderjährige Stieftochter durch schweren sexuellen Missbrauch von ihm schwanger wurde, ist ein 38-Jähriger aus Südwestfalen zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden.

Der 38-Jährige soll seiner Stieftochter (11) im Zeitraum zwischen März 2020 und August 2023 immer wieder sexualisierte Gewalt angetan haben.
Der 38-Jährige soll seiner Stieftochter (11) im Zeitraum zwischen März 2020 und August 2023 immer wieder sexualisierte Gewalt angetan haben.  © Federico Gambarini/dpa

Bei dem Urteil in dem Kindesmissbrauchsprozess stützte sich das Landgericht Siegen im Wesentlichen auf ein DNA-Gutachten, das die Vaterschaft des Stiefvaters eindeutig bestätigt hatte, wie die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung sagte.

Das Mädchen hatte im Alter von erst elf Jahren ein Baby zur Welt gebracht.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein zur Last gelegt, seiner Stieftochter zwischen März 2020 und August 2023 mehrfach sexualisierte Gewalt angetan zu haben. In fünf Fällen ging es um schweren sexuellen Missbrauch.

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Die letzte dieser Taten hatte den Feststellungen des Gerichts zufolge zur Schwangerschaft der Stieftochter geführt.

Siegener Gericht bleibt hinter Strafforderung der Staatsanwaltschaft zurück

Die Staatsanwaltschaft hatte ein Strafmaß von neun Jahren für den Angeklagten (38) gefordert.
Die Staatsanwaltschaft hatte ein Strafmaß von neun Jahren für den Angeklagten (38) gefordert.  © Federico Gambarini/dpa

Der Prozess am Landgericht Siegen war im Januar gestartet und hatte zum Schutz des Mädchens in weiten Teilen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Auch die Begründung für das Urteil trugen die Richter hinter verschlossenen Türen vor.

Das Gericht blieb mit seinem Strafmaß unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Freiheitsstrafe von neun Jahren. Der Angeklagte hatte nach Angaben der Nebenklage-Vertreterin im Prozess geschwiegen und die Tat geleugnet.

Die Anwältin des Mädchens hatte auf eine höhere Haftstrafe gehofft. Die Verteidigung hatte hingegen einen Freispruch oder ein mildes Urteil verlangt.

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Sie kündigte an, Revision einzulegen. Das Urteil ist entsprechend noch nicht rechtskräftig.

Titelfoto: Bildmontage: Federico Gambarini/dpa

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